Kapitalertragssteuer und Zinsabschlagsteuer zurück holen
Holen Sie sich zuviel einbehaltene Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer zurück
Wenn die Bank Zinsabschlag- oder Kapitalertragsteuer einbehalten hat, weil kein oder kein ausreichend hoher Freistellungsauftrag vorlag, können sich Sie sich die einbehaltenen Steuern zurückholen.
Um das Geld zurückzuholen, müssen Sie die einbehaltene Kapitalertrags- und Zinsabschlagsteuer im Rahmen der Steuererklärung in der „Anlage KAP“ eintragen und die Jahresbescheinigungen der Kreditinstitute ihrer Steuererklärung im Original beilegen.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de