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DStV e.V. fordert verbesserten Verlustabzug für alle Kapitalgesellschaften



Mit dem „Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen“ (MoRaKG) will der Gesetzgeber Wagniskapitalgesellschaften privilegieren, die sich an Zielgesellschaften beteiligen, die höchstens zehn Jahre alt sind. Er zeigt damit, wie innovationsfeindlich die Verlustabzugsbeschränkung der Unternehmenssteuerreform wirkt.

Hintergrund des MoRaKG ist die berechtigte Befürchtung, dass die drastische Regelung aus der Unternehmenssteuerreform junge, innovative Unternehmen, die auf wechselnde externe Geldgeber angewiesen sind, aus Deutschland vertreibt. Nach Ansicht des DStV trifft die Belastung durch die Neuregelung jedoch alle Unternehmen. Präsident Jürgen Pinne warnt deshalb vor Dirigismus: „Innovationen hängen nicht vom Gründungsdatum ab. Anstatt Flickwerk zu schustern, sollte man besser zur alten Regelung zurückkehren. Die Mantelkaufregelung ist zwar auch problematisch, aber weniger innovationsfeindlich, weniger sanierungsfeindlich und weniger schädlich für die Unternehmensnachfolge als die Neuregelung.“

Der Werdegang:
1. Bisher gilt für den Verlustabzug bei Gesellschafterwechsel noch die sogenannte Mantelkaufregelung des § 8 Absatz 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Sie enthält bereits enge Beschränkungen, aber auch eine Sanierungsklausel zugunsten schwacher Unternehmen.
2. Die Unternehmenssteuerreform schränkt den Verlustabzug bei Gesellschafterwechsel noch stärker ein. Die Sanierungsklausel entfällt völlig.
3. Mit dem MoRaKG soll die zu rigide geratene Neuregelung aufgeweicht werden. Die Erleichterung soll jedoch nur für Wagniskapitalbeteiligungen an jungen Zielgesellschaften gelten.

Ansprechpartner:
RA/StB Roland Franke
E-Mail: franke@dstv.de
Tel.: 030/27876-410



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