Entlastungen 2010 Konkrete Entlastungsbeispiele
Mehr Netto vom Brutto: Ob schon im Januar 2010 beim Lohnsteuerabzug oder bei der Veranlagung Ende des Jahres – dank mehrerer Gesetze werden Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2010 deutlich steuerlich entlastet.
Sehen Sie hier anhand beispielhafter Berechnungen, wie sich die Steuerrechtsänderungen auswirken:
Beispiel 1: Alleinstehende Arbeitnehmerin
Leonie W. ist 32 Jahre alt und arbeitet als Werbetexterin. Sie hat vor kurzem eine feste Stelle gefunden. Leonie ist alleinstehend und hat noch keine Kinder. Im Jahr verdient sie 40.000 Euro brutto und hat Steuerklasse I/0. Im Jahr 2009 hat sie 8.145 Euro an Steuern und Solidaritätszuschlag gezahlt. Im Jahr 2010 werden es nur noch 7.276 Euro sein. Ihre Steuerersparnis beträgt somit 868 Euro. Eine hübsche Summe, die Leonie für den nächsten Sommerurlaub gut gebrauchen kann.
Beispiel 2: Alleinstehender Arbeitnehmer
Thomas P., 43 Jahre alt, ist von Beruf Eisenbahner. Er hat keine Kinder und ist nicht verheiratet. Thomas P. verdient im Jahr 30.000 Euro brutto und wird nach Steuerklasse I besteuert.
Im Jahr 2009 hat er 4.861 Euro an Steuern und Solidaritätszuschlag gezahlt. Im Jahr 2010 werden es nur noch 4.394 Euro sein. Seine Steuerentlastung beträgt für das Jahr 2010 somit ganze 467 Euro.
Beispiel 3: Alleinerziehende, ein Kind
Carina F. arbeitet seit einigen Jahren als Kassiererin in einem Supermarkt. Sie erzieht ihren dreijährigen Sohn Marco alleine. In ihrer Stadt gibt es genug Kindergartenplätze, so dass Marco gut betreut ist, während sie arbeitet. Im Jahr verdient Carina F. 20.000 Euro brutto.
Mit Steuerklasse II/0,5 hat sie im Jahr 2009 1.590 Euro an Lohnsteuer/Soli gezahlt. Im neuen Jahr 2010 verringert sich die Summe auf 1.420 Euro im Jahr, das sind 170 Euro weniger Steuern als bisher.
2009 bekam sie für ihren Sohn Marco außerdem 1.034 Euro Kindergeld einschließlich des einmaligen Kinderbonus. Im Jahr 2010 erhält sie insgesamt 1.104 Euro Kindergeld, also 70 Euro mehr.
Fazit: Die Veränderungen bei Steuern und Kindergeld führen dazu, dass Carina F. 2010 insgesamt 240 Euro mehr im Portemonnaie hat.
Beispiel 4: Verheiratete Ehegatten, beide berufstätig/steuerpflichtig, ein Kind
Johanna und Ulrich W. sind beide berufstätig. Ihr Sohn Maximilian steht kurz vor dem Abitur. Während Ulrich als kaufmännischer Angestellter 60% des gemeinsamen Einkommens beisteuert, trägt Johanna als Versicherungsangestellte 40% bei. Deshalb haben sie sich bei einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 66.667 Euro für die Steuerklassen III/1 (er) und V/0 (sie) entschieden.
2009 hat Familie W. insgesamt 12.281 Euro an Lohnsteuer/Soli das Finanzamt gezahlt. Im neuen Jahr wird es deutlich weniger. Sie zahlen dann 10.475 Euro pro Jahr. Die Entlastung beträgt 1.806 Euro.
Für Maximilian gibt es auch noch Kindergeld. Zusammen mit dem einmaligen Kinderbonus waren es für das Jahr 2009 2.068 Euro. Ohne den Bonus sind es 2010 dank der Erhöhung des Kindergeldsatzes 2.208 Euro, also 140 Euro mehr.
Fazit: Familie W. wird 2010 um insgesamt 1.946 Euro entlastet.
Beispiel 5: Verheiratet, Alleinverdiener, zwei Kinder
Lucia ist gerade eineinhalb Jahre alt, Jan ist vier. Ihre Mutter Anja M. ist zuhause und kümmert sich vor allem um die Kleine. Die Familie lebt vom Einkommen des Vaters: Jörg M. ist Elektrotechniker und verdient im Jahr 40.000 Euro brutto.
Mit Steuerklasse III/2 hat Jörg M. im vergangenen Jahr 4.080 Euro an Lohnsteuer/Soli zahlen müssen. 2010 wird die Familie um 250 Euro entlastet, die Jahresteuerbelastung beträgt 3.830 Euro.
Für Lucia und Jan zahlte der Staat ihnen 2009 insgesamt 4.136 Euro Kindergeld, den Kinderbonus aus dem Frühjahr mit eingerechnet. Ohne Bonus, aber mit erhöhtem Kindergeld erhält die Familie 2010 insgesamt 280 Euro mehr, also 4.416 Euro.
Fazit: Die Änderungen führen dazu, dass Familie M. 530 Euro mehr zur Verfügung hat.
Ergänzende Anmerkungen zu den Entlastungsbeispielen
1. Bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden würde man durch die Anhebung der Kindergeldes um 20 € je Kind eine Entlastung von 240 € jährlich erwarten. Die zusätzliche Entlastung gegenüber dem Jahr 2009 beträgt jedoch nur 140 € durch den Wegfall des Kinderbonus, der einmalig für das Jahr 2009 gezahlt wurde. Darüber hinaus halbiert sich die Entlastung bei nicht verheirateten Personen aufgrund des zivilrechtlichen Ausgleichsanspruchs des anderen Elternteils. Es verbleiben somit 70 € pro Kind als Jahresentlastung.
2. Bei Verheirateten beträgt die Entlastung durch die Anhebung der Kindergeldes
240 € abzüglich des weggefallenen Kinderbonus von 100 € je Kind, mithin 140 € pro Kind jährlich.
3. Eine Entlastung durch die Anhebung der Kinderfreibeträge wird im Lohnsteuerabzug nur bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags berücksichtigt. Eine Entlastung tritt erst dann ein, wenn ein Solidaritätszuschlag in 2009 zu zahlen war. Bei Alleinstehenden der Steuerklasse I mit einem Kind ist das z. B. erst ab ca. 20.000 Jahresbruttolohn der Fall. Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern setzt eine Belastung mit dem Solidaritätszuschlag z. B. erst ab ca. 25.000 € ein. Bei verheirateten Alleinverdienern mit zwei Kindern setzt eine Belastung mit dem Solidaritätszuschlag sogar erst bei ca. 50.000 € Jahresbruttolohn ein.