Feuerschutzsteuer
Die Feuerschutzsteuer ist eine Steuer, die in verschiedenen Ländern auf die Versicherungsprämien für Feuerversicherungen erhoben wird.
In Deutschland gehört die Feuerschutzsteuer zu den Ländersteuern und wird auf der Grundlage des Feuerschutzsteuergesetzes (Abkürzung: FeuerschStG) erhoben. Der Feuerschutzsteuer unterliegt die Entgegennahme des Versicherungsentgelts aus
1. Feuerversicherungen einschließlich Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen,
2. Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen, wenn das Versicherungsentgelt teilweise auf Gefahren entfällt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können.
Die Steuerpflicht tritt jedoch nur ein, wenn die versicherten Gegenstände sich bei der Entgegennahme des Versicherungsentgelts im Geltungsbereich des Feuerschutzsteuergesetzes befinden.
Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer werden nach einem im Feuerschutzsteuergesetz definierten Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt. Sie sind zweckgebunden und kommen dem Brandschutz zugute.
Der Satz der Feuerschutzsteuer beträgt 8 Prozent. Dieser Satz wird bei Prämien aus der Feuerversicherung voll angewandt, bei der Gebäude- und der Hausratversicherung jedoch nur anteilig auf 25 % beziehungsweise 20 % der Prämie bemessen (dies stellt einen fiktiv angesetzten Feueranteil der Prämie dar), womit hier der effektive Steuersatz auf die Gesamtprämie 2 % beziehungsweise 1,6 % beträgt.
Quelle: Wikipedia.de