Artikel-Schlagworte: „Änderungsbescheid“
Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen (BFH I R 103/08)
Keine Rückstellungen für Sanierungsgelder der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
Für die ab dem Jahr 2002 an die VBL abzuführenden sog. Sanierungsgelder waren in den Bilanzen der an der VBL Beteiligten zum 31. Dezember 2001 keine Rückstellungen zu bilden.
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Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen (BFH I R 35/09)
1. Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 abzuzinsen, wenn sie zwar keine feste Laufzeit haben, die Darlehensnehmerin aber am Bilanzstichtag mit einer Fortdauer der Kapitalüberlassung für mindestens weitere zwölf Monate rechnen kann (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 6. Oktober 2009 I R 4/08, BFHE 226, 347).
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BFH IV R 40/07 – Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben nach versäumter Beteiligung nach § 174 Abs. 5 AO
1. Die Rücknahme eines Einspruchs verstößt nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und kann nicht als eine illoyale Rechtsausübung angegriffen werden.
2. Versäumt es das FA, einen Dritten gemäß Â§ 174 Abs. 5 AO am Verfahren zu beteiligen, und scheidet deshalb dem Dritten gegenüber die Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO aus, so ist der Dritte nicht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verpflichtet, dem FA durch Antrag oder Zustimmung eine Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO zu ermöglichen.
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BFH VI R 41/07 – Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
1. Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn i.S. des § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der arbeitsrechtlich geschuldete.
2. Ein Zuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i.S. des § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch unter Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen geleistet werden (entgegen R 3.33 Abs. 5 Satz 6 LStR 2009).
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BFH Urteil VII R 51/08 – Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist nach Steuerfestsetzung
Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist nach Steuerfestsetzung – Ermessen bei der Änderung einer Anrechnungsverfügung – Verwaltungsakt – Anwendbarkeit des § 130 Abs. 2 Nr. 2 AO bei Erstattung nicht abgeführter Steuern als Folge eines Aktien-„Luftgeschäfts“ – Kein genereller Vorrang der Rechtsrichtigkeit von durch unlautere Mittel erwirkten Verwaltungsakten vor dem Vertrauensschutz – Befugnis des Gesetzgebers zur Einräumung des Rechts auf Ermessenausübung – „Absolute“ Verjährungsfrist.
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Ãœbergang einer Steuerschuld auf den Rechtsnachfolger BFH Urteil IV R 29/08
Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge
Bei einer Abspaltung durch Neugründung gemäß Â§ 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG 1995 ist der übernehmende Rechtsträger nicht Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Rechtsträgers. Dieser bleibt deshalb jedenfalls unter der Geltung von § 132 UmwG a.F. Steuerschuldner (Bestätigung der Rechtsprechung).
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BFH I R 4/08 Abzinsung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen – eigenkapitalersetzende Darlehen als Fremdkapital
Abzinsung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen
Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG abzuzinsen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sie aus handelsrechtlicher Sicht eigenkapitalersetzenden Charakter haben.
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Steuerrückzahlung für Pendler – Pendlerpauschale
Millionen Pendler können auf Steuerrückzahlung hoffen – Bundesverfassungsgericht erklärt Kürzung der Entfernungspauschale als verfassungswidrig
München (ots) – Die Karlsruher Richter machten Millionen Pendlern ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Das lang erwartete Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichtes bezeichnete die Kürzung der Entfernungspauschale als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und damit verfassungswidrig. Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und des Haufe Verlages begrüßen dieses Urteil und hoffen auf eine rasche gesetzliche Neuregelung zum Wohle der Pendler. Auch das Bundesfinanzministerium hat bereits reagiert und teilte unmittelbar nach der Urteilsverkündung mit, dass ab dem 1. Januar 2009 die Pendlerpauschale nach altem Recht gelte.
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V R 61/03 BFH Urteil Wasseranschluss
Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff „Lieferungen von Wasser“ i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird.
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Steuerbefreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz
1. Ein „Glücksspiel mit Geldeinsatz“ i.S. des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG erfordert die Einräumung einer Gewinnchance an den Leistungsempfänger (Spieler) und im Gegenzug die Hinnahme des Risikos durch den Leistenden (Geräteaufsteller), die Gewinne auszahlen zu müssen.
2. Die Gewinnchance muss in der Chance auf einen Geldgewinn bestehen.
3. Spiele, die dem Spieler lediglich die Möglichkeit einräumen, seinen Geldeinsatz wiederzuerlangen (sog. „Fun-Games“), erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
UStG 1999 § 4 Nr. 9 Buchst. b
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f
FGO § 99 Abs. 2
Urteil vom 29. Mai 2008 V R 7/06
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 7. Dezember 2005 5 K 182/04 (EFG 2006, 447) Diesen Beitrag weiterlesen »