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Antrag auf Fristverlängerung für die Steuererklärung für 2010 stellen
Die Steuererklärung für das Jahr 2010 war regulär bis zum 31. Mai 2011 einzureichen. In einigen Fällen nimmt diese Aufgabe allerdings mehr Zeit in Anspruch als vorgesehen, deshalb räumt das Finanzamt unter gewissen Umständen eine Verlängerung der Frist ein. Das Finanzportal geld.de erläutert die Situation.
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KfW senkt die Zinsen einiger Darlehensförderungen
Zum 25. Mai 2011 senkte die KfW die Zinsen einiger Darlehensförderungen. Profitieren können davon vor allem Bauherren und Hauseigentümer die umfassende Sanierungsmaßnahmen zum KfW-Effizienzhaus planen oder bereits sanierten Wohnraum erwerben. Auch kommunale Förderungen für die energetische Gebäudemodernisierung öffentlicher Gebäude können ab sofort von Städten und Gemeinden zu verbesserten Zinskonditionen beantragt werden.
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Die aktuellen Zins-Konditionen im Ãœberblick:
KfW-Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) – Effizienzhaus
Gefördert werden die energetische Sanierung von selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden zu KfW-Effizienzhäusern sowie der Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden mit einem Darlehen.
Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten wie Architekt und Energieberatung, maximal 75.000,- € je Wohneinheit.
– Effektivzins von 2,52 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 2,37 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,63 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,83 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
Ein zusätzlicher Tilgungszuschuss (= Erlass der Kreditsumme) wird je nach energetischem Niveau / Erreichen des Sanierungsobjektes gewährt:
– Tilgungszuschuss von 12,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55
– Tilgungszuschuss von 10,0 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70
– Tilgungszuschuss von 7,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85
– Tilgungszuschuss von 5,0 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100
– Tilgungszuschuss von 2,5 % bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 115
KfW-Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) – Einzelmaßnahmen
Gefördert werden Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen der energetischen Sanierung sowie der Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten wie Architekt und Energieberatung, maximal 50.000,- € je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen.
– Effektivzins von 2,52 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 2,37 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,63 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 2,83 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
KfW-Energieeffizient Bauen (153)
Gefördert werden die Errichtung, die Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen mit einem Darlehen. Förderfähige Standards auf Grundlage der geltenden Energie-Einsparverordnung (EnEV2009) sind: KfW-Effizienzhaus 40, – KfW-Effizienzhaus 55 (einschließlich Passivhaus) und KfW-Effizienzhaus 70. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000,- € je Wohneinheit
– Effektivzins von 3,91 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzins von 3,75 % (Laufzeit 10 Jahre, 1 bis 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 4,01 % (Laufzeit 20 Jahre, 1 bis 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzins von 4,06 % (Laufzeit 30 Jahre, 1 bis 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
Ein zusätzlicher Tilgungszuschuss wird je nach Erreichen des KfW-Effizienzhausziels gewährt:
– Tilgungszuschuss von 10 % für ein KfW-Effizienzhaus 40
– Tilgungszuschuss von 5 % für ein KfW-Effizienzhaus 55
KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134)
Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen (124) und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften (134) mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 30 % der angemessenen Gesamtkosten bzw. bis zu 100 % des Genossenschaftsanteils bei einem Darlehenshöchstbetrag von 100.000,- €.
– Effektivzinssatz von 4,01 % (Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 8 Jahren, 8 Tilgungsfreijahre)
– Effektivzinssatz von 3,75 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 5 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,11 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,58 % (maximale Laufzeit 20 Jahre, maximal 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 15 Jahre)
– Effektivzinssatz von 3,75 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 5 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,16 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,68 % (maximale Laufzeit 35 Jahre, maximal 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 15 Jahre)
Die aktuellen Zins-Konditionen für Kommunen im Ãœberblick:
KfW-Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (157)
Gefördert wird die energetische Sanierung von allen Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Investitionskosten.
– Effektivzinssatz von 2,22 bis 6,77 %
(max. Laufzeit 30 Jahre, 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinsbindung 10 o. 20 Jahre)
(max. Laufzeit 20 Jahre, 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinsbindung 10 o. 20 Jahre)
KfW-Kommunal Investieren (148)
Gefördert werden Investitionen in die kommunale Infrastruktur mit einem Darlehen. Das Darlehen umfasst bis zu 100 % der Gesamtinvestitionskosten bei einem Förderhöchstbetrag von 25 Mio € je Vorhaben.
– Effektivzinssatz von 4,01 % bis 8,56 % (max. Laufzeit 10 Jahre, max. 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,27 % bis 8,83 % (max. Laufzeit 20 Jahre, max. 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,47 % bis 9,04 % (max. Laufzeit 20 Jahre, max. 3 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 20 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,32 % bis 8,88 % (max. Laufzeit 30 Jahre, max.5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 10 Jahre)
– Effektivzinssatz von 4,63 % bis 9,20 % (max. Laufzeit 30 Jahre, max. 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung 20 Jahre)
Empfehlung:
Unabhängige und neutrale Energiespar – Experten für Wohngebäude und nichtwohngebäude werden deutschlandweit im Portal „Energieberater-Suche“ unter www.Energieberater-Suche.de unter Angabe von Qualifikation, Zertifizierung, Tätigkeitsschwerpunkt und regionalem Bezug gelistet. Nutzen Sie die Kompetenz unabhängiger und neutraler Beratung in Ihrer Region.
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Ing.-Büro EnergieSystem
Dipl.-Ing. Carsten Heidrich
Grubeleck 9
24628 Hartenholm
Büro 04195 / 99 00 890
Fax 04195 / 99 00893
Web www.EnergieSystem.de
Bis Ende 31. Juni 2011 Mittel aus dem Bildungspaket beantragen
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes zugestimmt. Damit gelten ab 1. Juli 2011 gleiche Leistungshöhen im sozialen Entschädigungsrecht für das ganze Bundesgebiet.
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Punktabfrage in Flensburg
Verkehrssünderkartei – ARCD fordert höhere Verkehrssicherheit als Maßstab Bad Windsheim (ARCD) – Verkehrsteilnehmer können ab sofort auf www.kba.de, der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), einen Antrag auf Einsicht in ihr Punktekonto im Verkehrszentralregister (VZR) stellen, kündigte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer an.
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Geld für Nachhilfe, Sportverein oder Mittagessen
WAZ: Drunter und drüber – Kommentar von Birgitta Stauber-Klein
Essen (ots) – Nun gibt es Geld für Nachhilfe, Sportverein oder Mittagessen – und was tun die Eltern, denen Geld für ihre Kinder fehlt? Nichts.
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Antragsfrist für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verlängern
Sozialminister Stefan Grüttner lobt: „Fristverlängerung bei Bildungspaket sinnvoll“
Für eine Verlängerung der Antragsfrist für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat sich der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner ausgesprochen. „Das Bildungs- und Teilhabepaket bringt einen sozialpolitischen Paradigmenwechsel mit einer Vielzahl von Regelungen mit sich, für deren Umsetzung es für alle Beteiligte Zeit bedarf. Denkbar wäre es deshalb, die Ende April auslaufende Frist um weitere zwei Monate, also bis Ende Juni zu verlängern“, teilte Grüttner heute mit.
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Antragsfristverlängerung für Leistungen aus dem Bildungspaket
Saarbrücker Zeitung: Grüne fordern Verlängerung der Antragsfrist für Leistungen aus dem Bildungspaket
Saarbrücken (ots) – Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, hat die Informationspolitik der Bundesregierung beim Bildungspaket für bedürftige Kinder kritisiert und eine Verlängerung der Antragsfrist für rückwirkende Leistungen gefordert.
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Steuer-Identifikationsnummer vergessen oder verloren – Was ist zu tun?
Bereits im Sommer 2008 wurde die Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nr.) vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Steuerbürger per Post zugesandt. Sie gilt – anders als die Steuernummer des Finanzamtes – ein Leben lang von Geburt bis über den Tod hinaus, auch nach Umzügen und Eheschließungen.
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Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht
Zum morgen im Bundesrat zu behandelnden Antrag des Landes Bremen, die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht zu schaffen, erklärt der Bundesvorsitzende des Arbeitskreises Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos) Ansgar Dittmar:
Der Antrag des Landes Bremen ist ausdrücklich zu begrüßen, da er die weiterhin bestehende Diskriminierung von Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen im Einkommenssteuerrecht in den Fokus nimmt.
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Ausländische Vorsteuerbeträge ab 2010
Unternehmer im Inland ansässig
In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuern entrichtet haben (z. B. anlässlich einer Messe oder Geschäftsreise), können diese Vorsteuerbeträge regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielt, d. h. somit nicht dem „normalen“ Besteuerungsverfahren unterliegt und deshalb in diesem Staat keine Umsatzsteuer-Anmeldung abzugeben hat.
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