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Artikel-Schlagworte: „Ausbildungskosten“



Ergebnisse der 137. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 2. bis 4. November 2010 in Baden-Baden

Erstmals wurde in einer November-Schätzung auch das übernächste Jahr in den Schätzzeitraum einbezogen. Geschätzt wurden somit die Steuereinnahmen für die Jahre 2010 bis 2012. Mit der Erweiterung des Schätzzeitraumes trägt der Arbeitskreis den veränderten Anforderungen von Bund und Ländern Rechnung: So wechselt der Bund bei seiner Haushaltsplanung zu einem Top-Down-Verfahren und beginnt bereits auf der Grundlage der November-Steuerschätzung mit der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2012. Auf Länderseite stellen einige Länder Doppelhaushalte für die Jahre 2011 und 2012 auf und haben daher Interesse an einer Schätzung auch für das Jahr 2012.
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Berufsausbildungskosten – Lang erwartetes BMF-Schreiben ist jetzt da!

Das Bundesministerium der Finanzen hat das seit langem erwartete Anwendungsschreiben zur steuerlichen Behandlung von Berufsausbildungs- und Studienkosten veröffentlicht. Der Bund der Steuerzahler hatte schon seit geraumer Zeit auf eine klarstellende Verwaltungsregelung gepocht.
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Grundqualifikation (LKW, Bus …) Weiterbildung und Führerschein steuerlich geltend machen

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Im Personen- und Güterverkehr tätige Berufskraftfahrer sind neuerdings verpflichtet, neben ihrem Führerschein eine zusätzliche „Grundqualifikation“ nachzuweisen.
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Die Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung

Essen, Februar – 2010 Neben den gesetzlichen gibt es auch einige formale Neuerungen in der Steuererklärung 2009. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin bei Roldan Franz & Partner, weist darauf hin, dass Vorsorgeaufwendungen jetzt in der neuen Anlage AV erfasst werden.
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BFH VI R 63/08 Studiengebühren sind keine außergewöhnlichen Belastungen

1. Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule sind weder nach § 33a Abs. 2 EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

2. Das Abzugsverbot begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Vielmehr hat der Gesetzgeber dem Ausbildungsbedarf von Kindern in § 32 Abs. 6 Satz 1 2. Halbsatz EStG und § 33a Abs. 2 EStG –jedenfalls im Streitjahr– ausreichend Rechnung getragen.
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BFH Urteil X R 6/08 – Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß

Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß – Endgültige Ausgestaltung der Berücksichtigung der Aufwendungen – Prinzip der intertemporalen Korrespondenz – Rechtscharakter der Altervorsorgeaufwendungen und Zuweisung zu den Sonderausgaben – Ausgleichszahlung für Versorgungsausgleich – Einbeziehung der Arbeitgeberanteile – Finanzierbarkeit der Neuregelung – Fehlende Korrespondenz in der Ãœbergangszeit – Belastung bei Rentenbezug ab 2039 – Verbot der Doppelbesteuerung erst bei Rentenbezug rügbar – Sachlicher Grund für gekürzte Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG – Unzureichende Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bis 31.12.2009 ist hinzunehmen – Versicherungen, die nicht zwingend zu berücksichtigen sind – Zweck des Arbeitslosengeldes und Krankengeldes
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Steueränderungen der neuen Bundesregierung

(openPR) – Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht kurz vor der Unterzeichnung und es zeichnen sich damit auch bereits die ersten Auswirkungen auf die Besteuerung von Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen ab. Die Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH hat den endgültigen Entwurf des Koalitionsvertrags bereits kurz nach der Veröffentlichung analysiert und die wichtigsten Vorhaben der neuen Bundesregierung im Bereich des Steuerrechts zusammengestellt.
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Sind Führerscheinkosten absetzbar ?

Die Aufwendungen für den Erwerb eines Führerscheins sind in der Regel steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung.
Das Abzugsverbot gilt auch dann, wenn das Kraftfahrzeug nicht nur aus privaten Gründen angeschafft wurde, sondern auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird oder die Beruftätigkeit die Benutzung eines PKW erfordert

Die Kosten für den Führerschein können allerdings dann abzugsfähige Werbungskosten sein, wenn der Arbeitgeber verlangt, das man einen Führerschein machen muss, da eine Fahrlizenz die Voraussetzung für die Arbeitstätigkeit ist und man vielleicht Nachteile um beruflichen Fortkommen befürchten muss, so zum Beispiel bei erstmaligem Antritt einer Stelle als Kraftfahrer.
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Studienkosten von der Steuer absetzen

Studenten können in Bezug auf die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Studienkosten nach Mitteilung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hoffnung schöpfen. In einem vom BdSt unterstützten Musterprozess, in dem das Niedersächsische Finanzgericht die Klage auf Anerkennung der Kosten eines Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten abgewiesen hatte, hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 21.03.2007 die Revision zugelassen (Az.: VI R 14/07).
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