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Artikel-Schlagworte: „Behandlungskosten“



Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung 2010

Viele Aufwendungen lassen sich steuerlich geltend machen. Von Unterhaltszahlungen oder Haushaltshilfen bis zur Unterbringung von Angehörigen in einem Pflegeheim.
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Kosten für eine nicht anerkannte medizinische Therapie können abgesetzt werden

Die Kosten für nicht anerkannte medizinische Therapien können von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Behandlung für einen schwer Erkrankten die letzte Hoffnung darstellt.
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Behandlungskosten nicht anerkannter Heilmethoden als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung absetzen

Schwer Erkrankte dürfen künftig auch Behandlungskosten nicht anerkannter Heilmethoden als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Allerdings gibt es hier Grenzen, die beachtet werden müssen.
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Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Urteil vom 13.10.10 BFH VI R 38/09
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Oktober 2010 VI R 38/09 sind Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet worden sind. Mit der Entscheidung rückt der BFH von seinen bisher strengeren Grundsätzen ab, wonach ein Abzug entweder zusätzliche Kosten für Pflegeleistungen oder die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „H“ oder „Bl“ voraussetzte.
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Millionen Krankenversicherten werden Leistungen vorenthalten

Heilbäder-Präsident: Millionen Krankenversicherten werden Leistungen vorenthalten
Bad Füssing (ots) – Millionen gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf ambulante Kurmaßnahmen oder wohnortferne Präventionskurse zur Gesundheitsvorsorge. „Viele gesetzliche Krankenkassen tun mittlerweile aber alles, um ihren Versicherten diese Leistungen vorzuenthalten“, kritisierte der Dr. Gerd Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz und Präsident des Deutschen Heilbäderverbands bei einem Besuch im niederbayerischen Bad Füssing.
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Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Urteil vom 02.09.10 BFH VI R 11/09
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 2. September 2010 VI R 11/09 entschieden, dass Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen werden können.
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Renate Hartwig, »Krank in Deutschland«, Droemer Knaur 2010

Ein Down-Kind, dem man die logopädische Therapie verweigert; ein Krebspatient, den man unter faden-scheinigen Gründen aus der Krankenkasse wirft, ein Frühchen, das man im Kreißsaal liegenlässt, um teure Brutkästen zu erzwingen – so sieht die Schattenseite unserer Praxen und Krankenhäuser aus.
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Mehr Netto vom Brutto – Allergiker sparen Steuern

Frankfurt (ots) – „Mehr Netto vom Brutto“ – dieses Ziel hat die SKD Frankfurt sich auf die Fahnen geschrieben. Zur Erreichung dieses Ziels bietet sie unter dem Namen „Fairmögensbildung®“ nicht nur ein ganzheitliches und nachhaltiges Konzept für Vermögensaufbau und Altersvorsorge, sondern weist auch regelmäßig auf ungenutzte Sparpotenziale hin – diesmal dreht sich alles um die steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten.
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Krankheits- und Therapiekosten von der Steuer absetzen

Krankheitskosten, können – soweit Sie die zumutbare Belastung übersteigen- steuerlich geltend gemacht werden. Abziehbar sind Aufwendungen für alle Ärzte, Zahnärzte, Kieferchirurgen sowie verordnete medizinische Behandlungen wie zum Beispiel für Krankengymnasten und Leistungen eines zugelassenen Heilpraktikers.
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