Artikel-Schlagworte: „Bemessungsgrundlage“
Einführung eines Freibetrags bei der Bankenabgabe
Gutachter bestätigt: Freibetrag bei Bankenabgabe ist zulässig
München (ots) – Die Einführung eines Freibetrags bis zu einer Milliarde Euro bei der Bankenabgabe ist zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt der Münsteraner Steuerrechtler Professor Dieter Birk in einer gutachterlichen Stellungnahme. Diese ist von besonderer Aktualität, da am kommenden Freitag der Bundesrat über die Bankenabgabe entscheiden wird. Birk führt aus, dass Festlegung und Höhe eines Freibetrags bei der Bankenabgabe grundsätzlich im Ermessen des Gesetz- und Verordnungsgebers stehen. Er erklärt in seinem Gutachten ausdrücklich, dass eine Freibetragsregelung verfassungsrechtlich zulässig ist. Damit stützt der Experte für Finanzverfassungsrecht die Forderung nach einem säulenübergreifenden Freibetrag bei der Bankenabgabe.
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Weitere Bundesländer erhöhen die Grunderwerbssteuer – Steuer-Spartipps nützen
Das der Traum vom Eigenheim gut finanziert sein will, ist den meisten Immobilienkäufern bewusst. Weniger deutlich vor Augen haben viele allerdings die Steuer, die unter Umständen beim Erwerb von Immobilieneigentum fällig wird. Vor allem bei der Grunderwerbssteuer hält der Fiskus die Hand auf.
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Fahrzeuge im Betriebsvermögen – 1%-Methode – Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage
Wenn Fahrzeuge im Betriebsvermögen vom Unternehmer auch privat genutzt werden, ist die private Nutzung den Ertragsteuern sowie der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Um den Wert der privaten Nutzung für steuerliche Zwecke zu ermitteln, stehen dem Unternehmer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann ein Fahrtenbuch führen; allerdings sind die Anforderungen, die das Ertragsteuerrecht zur Anerkennung des Fahrtenbuchs stellt, sehr hoch. Oder er wählt die Pauschalierung mittels 1%-Methode. Diese Methode wendet das Finanzamt auch an, wenn es das Fahrtenbuch nicht anerkennt. Hier kommt gegebenenfalls auch die Kostendeckelung (Ansatz der Kfz-Nutzung höchstens mit den angefallenen Kosten) zum Tragen.
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Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig ?
Beschluss vom 02.03.11 BFH II R 23/10
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 2. März 2011 II R 23/10 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen, weil er von der Verfassungswidrigkeit des Ansatzes der nur noch für die Grunderwerbsteuer (GrESt) maßgeblichen Grundbesitzwerte als Ersatz-Bemessungsgrundlage überzeugt ist.
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Vollständige Reform der Körperschaftssteuer gefordert
Körperschaftssteuer IW Köln fordert differenzierte Sätze
Köln (ots) – Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) fordert die vollständige Reform der Körperschaftssteuer. Damit sie ihrem Namen gerecht wird, soll sie künftig einzig auf Produkte der Körperpflege erhoben werden, wofür die Deutschen zuletzt rund 14,5 Milliarden Euro ausgaben.
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Zweite Anhebung in 3 Monaten: Neue BAföG-Regelsätze verteuern Studenten-Beiträge bei der Krankenversicherung
Studenten müssen ab dem 01. April zum zweiten Mal in diesem Jahr mehr Kosten für ihre Gesundheitsvorsoge einplanen. Die Entwicklung folgt damit dem allgemeinen Trend höherer Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gründe für den Beitragsanstieg sind laut dem Verbraucherportal 1A Krankenversicherung der Anstieg des allgemeinen Beitragssatzes und die Anhebung der BAföG-Regelsätze.
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Der persönliche Steuertarif in Deutschland – Höhe und die Berechnung der Steuer
In Deutschland wird eine Vielzahl von Steuern erhoben, wenn es um die Höhe und die Berechnung der Steuer geht, ist der Steuertarif von Bedeutung. Der Steuertarif ermöglicht eine vollständige und eindeutige Ermittlung der Steuerschuld. Es wird zwischen proportionalen, progressiven und regressiven Steuertarifen unterschieden. Somit kommt es auf die Bemessungsgrundlage an, ob ein proportionaler, progressiver oder regressiver Steuertarif anzuwenden ist.
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Steuervereinfachung, Abbau von Bürokratie- und Verwaltungsaufwand
REINEMUND: Bei Harmonisierung Steuerhoheit im Auge behalten
BERLIN. Zum Richtlinienentwurf der EU-Kommission über eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlage der Unternehmenssteuer erklärt die Finanzexpertin Birgit REINEMUND:
Steuervereinfachung, Abbau von Bürokratie- und Verwaltungsaufwand ist für international tätige Unternehmen ein längst überfälliger Schritt.
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Einheitliche Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer ist sinnvoll
Berlin (ots) – BDI: EU-Vorschlag für einheitliche Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer sinnvoll
– Für bessere Wettbewerbsfähigkeit internationaler Unternehmen
– Systeme vereinheitlichen
– Ersatz der Gewerbesteuer notwendig
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Besteuerung von grenzüberschreitend tätiger Unternehmen
Brüssel / Berlin (ots) – Die Besteuerung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen soll sich deutlich vereinfachen. Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) eine EU-weit gültige Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer vorgeschlagen. „Damit können Unternehmen in der EU leichter und kostengünstiger Geschäfte abwickeln“, sagte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta. „Zudem entstehen für kleine und mittlere Unternehmen, die über ihre inländischen Märkte hinaus expandieren wollen, neue Möglichkeiten.“
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