Artikel-Schlagworte: „Blockheizkraftwerke“
Umsatzsteuer : Käufer ein Blockheizkraftwerk in Containerbauweise
Das Unternehmenskonzept der GFE Nürnberg sah vor, dass Käufer ein Blockheizkraftwerk in Containerbauweise erwerben. Sobald das Blockheizkraftwerk auf dem Grundstück des Käufers/ Eigentümers oder eines Dritten aufgestellt ist, sollte es zurückgepachtet werden. Doch dazu kam es nicht. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg verhaftete Mitglieder der Geschäftsführung, Vermögenswerte wurden gesichert und über das Vermögen der GFE – Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH wurde zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet. Nun tritt bei einigen Käufern das steuerrechtliche Problem auf, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer wieder zurückfordert oder gar nicht erst auszahlt.
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Staatliche Förderung von Mini-Blockheizkraftwerken
Der Tagesspiegel: Lichtblick-Chef fordert staatliche Förderung für Mini-Blockheizkraftwerke
Berlin (ots) – Berlin – Der von der Bundesregierung beabsichtigte Ausbau erneuerbarer Energien sollte durch eine neue staatliche Förderung von Mini-Blockheizkraftwerken beschleunigt werden.
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Die private Photovoltaikanlage und eigene Blockheizkraftwerke werden nun im Rahmen der Steuer vom Finanzamt anerkannt
Es kann Vorsteuer gelten gemacht werden, allerdings unterliegen auch die Einnahmen der Steuer. Essen, im März 2011. Endlich hat die Finanzverwaltung eine Stellungnahme zur Unternehmereigenschaft für die Steuer beim Betreiben einer privaten Photovoltaikanlage und eines Blockheizkraftwerk (BHKW) durch Privatpersonen veröffentlicht.
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Betrieb eines Blockheizkraftwerks im eigenen Haus
Viele Immobilieneigentümer betreiben in den eigenen Immobilien ein Blockheizkraftwerk welches mehr Strom erzeugt als man selber verbraucht und verkauft den Rest an einen Energieversorger. Die Umsatzsteuer aus den Anschaffungskosten des Blockheizkraftwerks können beim Finanzamt als Vorsteuer abgezogen werden.
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