Artikel-Schlagworte: „Einkommensteuererklärung“
Verschwiegene Renteneinnahmen können Steuerhinterziehung bedeuten
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Einige Senioren sind der Auffassung, sie bräuchten ihre Renteneinnahmen nicht steuerlich zu erklären. Und das, obwohl der Fiskus Rentner, welche bisher keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, dazu auffordern wird und ggf. mit Strafen belegen wird.
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Steuervereinfachungsgesetz ist Etikettenschwindel
„Beim Steuervereinfachungsgesetz haben wir es mit einem Etikettenschwindel zu tun: Was als Vereinfachung daherkommt, wird am Ende in weiten Teilen zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts führen“, erklärt Barbara Höll nach der abschließenden Beratung des Gesetzes im Finanzausschuss des Bundestags. Die steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
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Steuererklärung 2010 – Frist zur Abgabe endet am 31. Mai
Für alle Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2010 verpflichtet sind, wird die Zeit langsam knapp. Am 31. Mai endet die Frist beim Finanzamt.
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Rentenbezugsmitteilung enthält Zahlen für Anlage R
Für Steuerzahler läuft jetzt wieder der Countdown: Am 31. Mai müssen sie ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Und das gilt auch für viele Rentnerinnen und Rentner. Ihnen hilft die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover beim Ausfüllen der Formulare mit einem Dokument, das die Höhe der gezahlten Rente bescheinigt.
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Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen
Urteil vom 24.02.11 BFH VI R 16/10
Mit Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 16/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) daran festgehalten, dass Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte oder behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen sein können, und zwar auch dann, wenn die bauliche Gestaltung langfristig geplant wird. Wie schon im Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09 (Pressemitteilung Nr. 109 vom 23. Dezember 2009) blieb ein durch die Aufwendungen etwa erlangter Gegenwert dabei außer Betracht.
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Fortbildungskosten im Einkommensteuerrecht (Vortrag auf der Weiterbildungsmesse der IHK München)
Die Beratungsstellenleiterin des Lohnsteuerhilfevereins LBU e.V. München, Schwanthalerhöhe hält am Freitag, den15.4.2011 um 14 Uhr einen Vortrag auf der Weiterbildungsmesse der IHK München. Thema des Vortrags lautet “Fortbildungskosten im Einkommensteuerrecht“. Sie finden den Vortragsraum in E226, im Anschluss ist Gelegenheit für individuelle Fragen zum Thema.
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Steuer-Spar-Erklärung setzt auf gute Bedienbarkeit und Benutzerführung
Steuer-Spar-Erklärung 2011 ist Produkt des Jahres 2010/11 – Leser des PC-Magazins zeichnen die Steuersoftware mit Silber aus
Die Steuer-Spar-Erklärung 2011 gehört zu den Gewinnern bei der Leserwahl des PC Magazins zum Produkt des Jahres 2010/11: Die Steuersoftware der Akademischen Arbeitsgemeinschaft belegt den 2. Platz in der Kategorie Finanzsoftware. Die Leser des PC Magazins haben in 16 Kategorien ihre Lieblingsprodukte gewählt. Das Ergebnis wird in Ausgabe 5/11 am 1. April 2011 veröffentlicht. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft ist Teil des Informationsdienstleisters Wolters Kluwer Deutschland.
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Steuererklärung Rentner – Anlage R (Renten und andere Leistungen)
Noch ist Luft im Kalender, aber für Steuerzahler rückt der 31. Mai unnachgiebig näher: Bis zu diesem Termin müssen sie die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Und das gilt auch für viele Rentnerinnen und Rentner. Ihnen hilft die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover dabei mit einem Dokument, das die Höhe der gezahlten Rente bescheinigt.
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Verheiratet: Getrennte oder zusammen veranlagen
In Deutschland haben unbeschränkt steuerpflichte Eheleute ein Wahlrecht dahingehend, ob sie sich getrennt oder zusammen steuerlich veranlagen wollen. Um dieses Wahlrecht ausüben zu können, muss die Ehe mindestens ein Jahr intakt sein, das heißt, dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben dürfen. Bei dauernd getrennt lebenden Ehegatten kommt nur eine Einzelveranlagung in Betracht.
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Keine Erleichterung bei der zweijährigen Abgabe der Steuererklärung
Im Rahmen der geplanten Steuervereinfachung der Bundesregierung ist die Möglichkeit vorgesehen, die Einkommensteuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sieht darin keine Vereinfachung – im Gegenteil. Denn Steuererklärung alle zwei Jahre heißt nicht „2 in 1“ – also alle zwei Jahre eine Steuererklärung. Nach wie vor müssen zwei Steuererklärungen gemacht werden.
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