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Artikel-Schlagworte: „Gerichtskosten“



Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist nicht verfassungswidrig

Urteil vom 30.03.11 I R 61/10
Beschluss vom 30.03.11 I B 136/10
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 30. März 2011 I R 61/10 entschieden, dass die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter (sog. Auskunftsgebühren) nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
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