Artikel-Schlagworte: „Haushaltshilfe“
Raus aus der Grauzone
Neue OZ: Kommentar zu Soziales Gesundheit Pflege
Osnabrück (ots) – Raus aus der Grauzone – Auch wenn Details noch diskutiert werden müssen: Es ist gut, dass CDU und CSU den grauen und schwarzen Arbeitsmarkt in der Pflege legalisieren wollen. Massenhaft arbeiten derzeit in Deutschland Betreuungskräfte illegal in den Haushalten von Pflegebedürftigen und Demenzkranken – und das oft rund um die Uhr, zu einem bezahlbaren Preis und mit persönlicher Zuwendung.
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Legalisierung und Professionalisierung – osteuropäischen Haushaltshilfen
Mittelbayerische Zeitung: Legalisierung und Professionalisierung Kommentar zu osteuropäischen Haushaltshilfen
Regensburg (ots) – Wie viele es genau sind, weiß niemand. Sicher ist nur eines: dass ohne sie in vielen Haushalte gar nichts laufen würde.
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Auch bei Schwarzarbeit: Putzhilfen müssen unfallversichert sein Private Arbeitgeber müssen die Hilfe anmelden Hohe Dunkelziffer beim Frühjahrsputz
Frankfurt (ots) – Wer in seinem Haushalt oder für die Gartenarbeit eine Hilfe beschäftigt, muss sie zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Das gilt auch dann, wenn die Hilfe „schwarz“ arbeitet – ob auf eigenen Wunsch oder in Ãœbereinkunft mit dem Arbeitgeber. Darauf weist die Unfallkasse Hessen (UKH) hin. Die Versicherungspflicht besteht selbst dann, wenn eine Hilfe nur einmalig und für kurze Zeit eingesetzt wird, etwa für den anstehenden Frühjahrsputz oder die Bepflanzung und Herrichtung des Gartens nach dem Winter.
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Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung 2010
Viele Aufwendungen lassen sich steuerlich geltend machen. Von Unterhaltszahlungen oder Haushaltshilfen bis zur Unterbringung von Angehörigen in einem Pflegeheim.
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Putzfrau, Gärtner oder auch die Haushilfe anmelden und Steuervorteile nutzen
Ehrlich lohnt sich – Haushaltshilfe anmelden und Vorteile sichern
Bochum – Millionen Haushalte in Deutschland beschäftigen eine Hilfe schwarz – ob fürs Putzen, Einkaufen oder für die Gartenarbeit. Ein unnötiges Risiko, denn die Anmeldung lohnt sich auf jeden Fall. Welche Vorteile es mit sich bringt, seine Hilfe legal zu beschäftigen, zeigt jetzt das neue Infoposter der Minijob-Zentrale auf einen Blick (zum Download auf www.minijob-zentrale.de ).
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Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich ab 2009 für Wohnungseigentümer und Mieter bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 Euro für Handwerkerleistungen und 4.000 Euro für andere Dienstleistungen im Haushalt direkt von der Steuerschuld abziehbar.
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Haushaltshilfe in der Steuerklärung 2009
Eine Haushaltshilfe kann steuerlich angesetzt werden wenn z. B. die Mutter im Haushalt ausfällt oder ein Familienmitglied behindert oder lange krank ist und daher zusätzliche Hilfe im Haushalt nötig und erforderlich ist.
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Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern
Die Betreuungskosten für Kinder wie z. B. Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern, Wochenmüttern und in Ganztagespflegestellen sind steuerlich absetzbar.
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Tipps für die Steuererklärung
Die Steuererklärung bildet die Grundlage der Steuerbehörden zur Ermittlung Ihrer tatsächlichen Steuerhöhe. Sie muss auf einem schon vor gedrucktem Formular ausgefüllt werden.
Die Frist zur Abgabe dieses Formulars ist der 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Allerdings nur für Steuerbürger die eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Steuerpflichtige die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, können sich mehr Zeit lassen.
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Minijob online anmelden – Job Anmeldung bei der Minijobzentrale
Private Haushalte können ihre Hilfe ab sofort auch online anmelden (ots) – Ob Reinigungskraft oder Gärtner: Privathaushalte können jetzt noch einfacher eine Hilfe legal als Minijobber beschäftigen – und dadurch Steuern sparen. Sie müssen nur ein einseitiges Online-Formular am Computer ausfüllen und abschicken – um den Rest kümmert sich die Minijob-Zentrale. Einzige Voraussetzung: Die Hilfe verdient nicht mehr als 400 Euro pro Monat und arbeitet regelmäßig.
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