Artikel-Schlagworte: „Istbesteuerung“
Dauerhafte Beibehaltung der "Ist-Besteuerung" kleiner Unternehmen
Neue OZ: Kommentar zu Steuern
Osnabrück (ots) – Etwas großzügiger – Ein Handwerker, der eine Rechnung schreibt, muss hoffen, dass sein Kunde pünktlich zahlt. Sicher sein kann er sich nicht, anders als der Staat, der die fällige Umsatzsteuer in der Regel sofort einfordert und unabhängig davon, ob und wann tatsächlich Geld fließt. In Zeiten schlechter Zahlungsmoral kann das auch solide Betriebe in Gefahr bringen.
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BFH stärkt Umsatzsteueranspruch im Insolvenzfall
Urteil vom 09.12.10 BFH V R 22/10
Mit Urteil vom 9. Dezember 2010 V R 22/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine in der Praxis der Insolvenzverwaltung häufig anzutreffende Fallgestaltung verworfen und damit sichergestellt, dass aus einem vom Insolvenzverwalter vereinnahmten Entgelt einschließlich Umsatzsteuer im Regelfall auch die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.
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Steuerberatungs-GmbH darf ihre Umsätze nicht der Istbesteuerung unterwerfen
Urteil vom 22.07.10 BFH V R 4/09
Mit Urteil vom 22. Juli 2010 hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Verfahren V R 4/09 entschieden, dass eine Steuerberatungs-GmbH ihre buchführungspflichtigen Umsätze nicht nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) gemäß Â§ 20 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) versteuern darf. Die Umsätze müssen deshalb bereits vor dem Erhalt des Entgelts versteuert werden.
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Das internationale Steuerpolitikbarometer von Ecovis
Die Steuersorgen der Anderen – openPR – Ständig geänderte Vorschriften und zu hohe Haushaltsdefizite, diese beiden Themen bewegen derzeit die Steuerexperten in anderen Ländern am häufigsten, zeigt das internationale Steuerpolitikbarometer von Ecovis. „Angesichts sinkender Einnahmen infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise sehen sich vor allem osteuropäische Reformstaaten mit Flat Tax, also einem einheitlichen Einkommensteuersatz, in einer Zwickmühle“, erklärt Professor Dr. Peter Lüdemann, Vorstandsmitglied und Experte für internationales Steuerrecht bei Ecovis. „Einerseits müssen sie ihre Staatshaushalte stabilisieren. Andererseits aber möchten sie nicht auf die Investitions- und Wachstumsanreize der vergleichsweise niedrigen Einheitssätze verzichten.“
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Steueränderungen der neuen Bundesregierung
(openPR) – Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht kurz vor der Unterzeichnung und es zeichnen sich damit auch bereits die ersten Auswirkungen auf die Besteuerung von Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen ab. Die Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH hat den endgültigen Entwurf des Koalitionsvertrags bereits kurz nach der Veröffentlichung analysiert und die wichtigsten Vorhaben der neuen Bundesregierung im Bereich des Steuerrechts zusammengestellt.
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