Artikel-Schlagworte: „Kaffeesteuer“
8 oder 25 oder 45 Euro Flugticket-Steuer
von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reiserecht und Luftverkehrsrecht)
Die am 28.10.2010 vom Bundestag beschlossene Flugticket-Steuer wird je nach Entfernung der Flugstrecke zum Zielflughafen unabhängig von der Buchungsklasse für alle aus Deutschland abgehenden Flüge mit 8 oder 25 oder 45 Euro erhoben. Für Inlandsflüge fallen zusätzlich zur Luftverkehrsteuer 19% Umsatzsteuer an. Flüge nach Deutschland oder Transitflüge über Deutschland werden nicht besteuert. Treten Flugpassagiere ihren Flug nicht an oder kündigen sie die Flugbuchung vor Flugantritt, können die vorausgleisteten Steuern, Gebühren und Zuschläge vollumfänglich zurückgefordert werden.
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Bilanz der Deutschen Zollverwaltung 2009
Staatssekretär Werner Gatzer stellte am 22. April 2010 in München die Bilanz der Deutschen Zollverwaltung des Jahres 2009 vor.
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Kaffeesteuer
Die Kaffeesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern.
Was wird besteuert?
Die Kaffeesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern.
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