Artikel-Schlagworte: „Kaufpreis“
attraktive Steuervorteile beim Kauf einer Denkmalimmobilie
Die Finanzkrise, die fehlende staatlich garantierte Altersvorsorge und ein drohender Anstieg der Inflation lassen Kapitalanlagen in Sachwerten, wie beispielsweise Aktien, Edelmetalle, Kunstgegenstände oder Immobilien für viele Anleger wieder als interessantes Investment erscheinen. Kommen dann noch – wie im Falle einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie – attraktive Steuervorteile hinzu, erwerben viele Anleger ohne weitere Prüfung eine solche Immobilie. Je nachdem, welche Exitstrategie dem Investment zugrunde lag, wundern sich eben diese Anleger, dass sich die erworbene Denkmalimmobilie nicht wieder mit den von findigen „Beratern“ in Aussicht gestellten Wertzuwächsen nach Ablauf der steuerlichen Förderdauer veräußern lässt.
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Schadensersatzansprüche – Keine Anrechnung von Steuervorteilen
In den vergangenen Jahren wurden zahllose Anleger zum Erwerb sog. Schrottimmobilien veranlasst. Sie wurden sehr häufig über den tatsächlichen Verkehrswert der Eigentumswohnung getäuscht. Vermeintlich tolle Gelegenheiten, entpuppten sich als teilweise existenzvernichtende Anlageentscheidungen. Denn regelmäßig wurden Anleger zur vollständigen Finanzierung des Kaufpreises ohne jedes Eigenkapital veranlasst. Den geschädigten Anleger wurde regelmäßig mit der Wohnung die Finanzierung ebenfalls vermittelt.
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Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen
Urteil vom 24.02.11 BFH VI R 16/10
Mit Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 16/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) daran festgehalten, dass Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte oder behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen sein können, und zwar auch dann, wenn die bauliche Gestaltung langfristig geplant wird. Wie schon im Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09 (Pressemitteilung Nr. 109 vom 23. Dezember 2009) blieb ein durch die Aufwendungen etwa erlangter Gegenwert dabei außer Betracht.
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Erhebliche Steuernachforderungen bei Leasingfonds
Eine böse Ãœberraschung erleben zurzeit viele Fondsanleger. Erhebliche Steuernachforderungen bringen Leasingfonds in Schieflage, von denen sie dachten, sie seien der Finanzmarktkrise zum Trotz planmäßig und erfolgreich gelaufen. Jetzt müssen die Fonds Gewerbesteuer nachzahlen und fordern von den Anlegern die Rückzahlung von Vorabausschüttungen. Die Finanzämter verlangen von den Anlegern Steuernachzahlungen und Zinsen. Vermeintlich ertragreiche Fondskonzepte schreiben plötzlich rote Zahlen.
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Anleger der GFE – Umsatzsteuer wird vom Finanzamt zurückgefordert
GFE- Neuer Schock für Anleger – Finanzamt erkennt Unternehmereigenschaft nicht an. Umsatzsteuerabzug damit nicht möglich. Nachzahlungen an das Finanzamt gefordert! CLLB Rechtsanwälte vertritt geschädigte Anleger bei Schadenersatzklagen
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Berechnung der Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer bei Immobilien
Für die Berechnung der Erbschaft- oder Schenkungssteuer bei selbst genutzten Immobilien greift das Finanzamt auf Marktdaten aus Kaufverträgen vergleichbarer Kaufverträge zurück, die Gutachterausschüsse der Kommunen und Landkreise erheben. Fehlen diese Vergleichsdaten, muss das Finanzamt den Sachwert selbst ermitteln, weist Thomas Garthe von der Sachverständigenkanzlei Garthe in Fürth hin.
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Rückwirkende Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG bei im Voraus geleisteten Erbbauzinsen verfassungswidrig
Beschluss vom 07.12.10 BFH IX R 70/07
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 7. Dezember 2010 IX R 70/07 das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil er die rückwirkende Einführung einer Regelung über die Aufteilung von in einem Einmalbetrag geleisteten Erbbauzinsen auf die Laufzeit des Erbbaurechts für verfassungswidrig hält.
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Steuerfalle beachten – Kauf von Schrottimmobilien
Der BGH hat seine Rechtsprechung in Bezug auf sog. „Schrottimmobilien“ fortgeführt (BGH Az. XI ZR 220/08 u.a.) und entsprechend seiner Pressemeldung vom 11.01.2011 den Immobilienkäufern, die gleichzeitig Darlehensnehmer der Badenia Bausparkassen AG waren, recht gegeben. Wie bereits bei dem Urteil des BGH vom 29.06.2010 (siehe DSKP- Pressemeldung vom Donnerstag, den 01. Juli 2010) stand die tatsächliche Höhe der Provisionszahlungen des Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung.
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Firmenwagen: Fahrtenbuch, Vorsteuerabzug, Betriebskosten, private und betriebliche Nutzung
Das Abwrackprämien-Jahr 2009, in dem die privaten Neuwagenkäufe rapide in die Höhe schnellten, während sich die Unternehmen zurückhielten, war die große Ausnahme von der Regel, die da lautet: Gut zwei Drittel (70 Prozent) der Pkw-Neuzulassungen in Deutschland sind Dienst- oder Firmenwagen. Denn diese sind längst mehr als Gebrauchsfahrzeuge für die Ausübung betrieblicher und freiberuflicher Tätigkeiten oder als Statussymbole, die Managern vorbehalten bleiben.
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Aus für das Asset-Backed-Securities-Modell
Urteil vom 26.08.10 BFH I R 17/09
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 26. August 2010 I R 17/09 entschieden, dass das sog. Asset-Backed-Securities-Modell als Gestaltungsmodell des Forderungsverkaufs – um einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zu entgehen – nicht erfolgreich sein kann, wenn das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen beim Gewerbetreibenden verblieben ist. Und dies ist dann der Fall, wenn er ungeachtet einer Abtretung der Forderungen wirtschaftlich das Risiko für den Geldeingang (das sog. Bonitätsrisiko) weiterhin trägt.
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