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Artikel-Schlagworte: „Krankheitskosten“



Die wichtigsten möglichen Änderungen innerhalb des Steuervereinfachungsgesetzes 2011

„Am 9. Juni 2011 hat der Bundestag das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen und an den Bundesrat überwiesen sowie gegenüber dem Regierungsentwurf noch zahlreiche Änderungen in das Gesetz aufgenommen“, erläutert SH+C-Steuerberater Ralf Ziegler.
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Krankheitskosten von der Steuer absetzen

Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zum Nachweis von Krankheitskosten in zwei aktuellen Urteilen geändert. Bisher konnten diese nur dann steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn die Krankheit selbst und die medizinische Indikation der Behandlung durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers nachgewiesen werden konnte. Nunmehr reicht es aus, dass der Nachweis auch später geführt wird. Als Beweismittel ist nicht mehr zwingend ein amtsärztliches Gutachten oder Attest vorgeschrieben.
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Steuervereinfachungen – fünf Änderungen sind besonders bedeutsam

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Der Deutsche Bundestag hat am 09. Juni 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen, das überwiegend aber erst ab 2012 gilt. Es soll das Besteuerungsverfahren vor allem bei der Finanzverwaltung vereinfachen und modernisieren. Für Arbeitnehmer und Familien sind die folgenden fünf Änderungen besonders bedeutsam:
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Steuervereinfachungsgesetz 2011

Der Bundestag hat am 9. Juni 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen:
Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 9. Juni das von der Bundesregierung eingebrachte Steuervereinfachungsgesetz 2011 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.
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Selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Beschluss vom 14.04.11 BFH VI R 8/10
Mit Beschluss vom 14. April 2011 VI R 8/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, als die Pflegekosten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflege(tage)geld übersteigen.
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Anspruch auf die Ãœbernahme der Kosten für eine elektrisch betriebene Treppensteighilfe

Gesetzlich Versicherte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben ihrer Krankenkasse gegenüber keinen Anspruch auf die Ãœbernahme der Kosten für eine elektrisch betriebene Treppensteighilfe. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Aktenzeichen: B 3 KR 13/09 R).
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Krankheitskosten (z.B. Krankheit oder Behinderung) steuerlich geltend machen

Baierbrunn (ots) – Außergewöhnliche finanzielle Aufwendungen aufgrund von Krankheit oder Behinderungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden, können unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden.
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Formular Vorsorgeaufwand ist für den Normalbürger nicht verständlich

Fehler in Jahreslohnsteuerbescheinigungen 2010 zum Nachteil von Arbeitnehmern mit Jahresbrutto über 45.000 EUR
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Ab dem Jahr 2010 sind die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe steuerlich abziehbar. Privat krankenversicherte Personen können den Teil ihrer Beiträge absetzen, der auf den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entfällt. Beiträge bzw. Beitragsanteile für Zusatzversicherungen, Wahlleistungen oder eine Krankengeldversicherung sind steuerlich aber nicht zu berücksichtigen. „Die Neuregelung führt für alle Bürger zu einer spürbaren Minderung der Steuerlast“, erklärt Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender des größten deutschen Lohnsteuerhilfevereins VLH.
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Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen

Zur Geltendmachung von Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen gemäß Â§ 33 Einkommensteuergesetz (EStG) war bisher zum Nachweis der Krankheit bzw. für die medizinische Indikation der Behandlung zwingend ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes, amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers erforderlich.
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BFH erleichtert den Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

Urteil vom 11.11.10 BFH VI R 17/09
Urteil vom 11.11.10 BFH VI R 16/09
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteilen vom 11. November 2010 VI R 17/09 und VI R 16/09 entschieden, dass zur Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung nicht mehr zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers geführt werden muss. Der Nachweis kann vielmehr auch noch später und durch alle geeigneten Beweismittel geführt werden.
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