Artikel-Schlagworte: „Medikamente“
Aufzahlungen für rezeptpflichtige Arzneimittel
Patienten müssen mit Aufzahlungen für Arzneimittel rechnen
Berlin – Millionen gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen seit Monatsanfang mit Aufzahlungen für rezeptpflichtige Arzneimittel rechnen. Grund dafür sind neue Erstattungshöchstbeträge der Krankenkassen. Für mehr als 2.000 Medikamente haben die Kassen so genannte Festbeträge neu definiert. Liegt der tatsächliche Preis des Arzneimittels darüber, müssen Patienten die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Rund 700 Arzneimittel sind nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) betroffen.
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Mehrwertsteuer auf Arzneimittel – Spitzenplatz für Deutschland in der EU
GKV zahlt mehr Mehrwertsteuer als Apothekenhonorar
4,57 Milliarden für den Fiskus in 2010 – Spitzenplatz in Europa
Berlin (ots) – Deutschland zählt zu den EU-Spitzenreitern bei der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Das ist das Ergebnis eines aktuellen Vergleichs der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Mit 19 Prozent hat die Bundesrepublik nach Dänemark (25) und Bulgarien (20) weiterhin den dritthöchsten Satz. Somit gibt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit 4,57 Milliarden Euro mehr Geld für die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel aus als für die mehr als 21.400 Apotheken mit ihren knapp 148.000 Beschäftigten (4,46 Mrd. Euro).
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Formular Vorsorgeaufwand ist für den Normalbürger nicht verständlich
Fehler in Jahreslohnsteuerbescheinigungen 2010 zum Nachteil von Arbeitnehmern mit Jahresbrutto über 45.000 EUR
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Ab dem Jahr 2010 sind die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe steuerlich abziehbar. Privat krankenversicherte Personen können den Teil ihrer Beiträge absetzen, der auf den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entfällt. Beiträge bzw. Beitragsanteile für Zusatzversicherungen, Wahlleistungen oder eine Krankengeldversicherung sind steuerlich aber nicht zu berücksichtigen. „Die Neuregelung führt für alle Bürger zu einer spürbaren Minderung der Steuerlast“, erklärt Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender des größten deutschen Lohnsteuerhilfevereins VLH.
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BFH erleichtert den Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
Urteil vom 11.11.10 BFH VI R 17/09
Urteil vom 11.11.10 BFH VI R 16/09
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteilen vom 11. November 2010 VI R 17/09 und VI R 16/09 entschieden, dass zur Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung nicht mehr zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers geführt werden muss. Der Nachweis kann vielmehr auch noch später und durch alle geeigneten Beweismittel geführt werden.
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Wiederaufnahme der Kostenerstattung durch die Kasse könnte bis zu 13 Euro Mehrkosten wert sein
Man stelle Sie sich vor, es gäbe das Angebot, die rezeptfreien Medikamente wieder abzudecken, und zwar durch eine entsprechende Tarifoption der Krankenkasse. Welche zusätzlichen Kosten würde man tolerieren, damit diese rezeptfreien Medikamente wieder erstattet werden? Für die Mehrheit der Deutschen läge die Höhe dieses Aufpreises zwischen 6 und 9 Euro. Diejenigen mit besonders hohen monatlichen Kosten für OTC-Präparate wären sogar bereit, noch tiefer in die Tasche zu greifen und würden bis zu 13 Euro monatlicher Mehrbelastung in Kauf nehmen.
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Mehrkostenregelung in Apotheken
Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Thomas Ballast, hat die Versicherten davor gewarnt, sich in der Apotheke zu einem teureren Medikament überreden zu lassen. „Es gibt keinen Grund, sich in der Apotheke verunsichern zu lassen, an dem bisherigen Verfahren mit den rabattierten Arzneimitteln hat sich nichts geändert“, so Ballast.
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Schluss mit der Abzocke von Patienten und Apothekern
In den Apotheken führen die neuesten Gesetzesänderungen nach dem Jahreswechsel nun mitunter zu längeren Wartezeiten für Patientinnen und Patienten. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, wonach der Patient nun selbst entscheiden kann, ob er anstelle des von seiner Krankenkasse vorgeschriebenen Rabattarzneimittels lieber ein anderes bekommen oder beispielsweise sein gewohntes Medikament behalten will. Weil Krankenkassen ihre Versicherten von dieser erheblichen Änderung und deren Folgen nicht frühzeitig und ausführlich informierten, häufen sich nun die Nachfragen in den Apotheken. Viele Patienten reagieren mit Unverständnis.
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Nicht erstattungsfähige Arzneimittel steuerlich absetzen
Steuervorteil mit „grünem Rezept“ – Wie nicht erstattungsfähige Arzneimittel steuerlich geltend gemacht werden können
Baierbrunn (ots) – Wer regelmäßig rezeptfreie Medikamente anwendet, sollte sich diese von Arzt auf einem grünen Rezeptformular verordnen lassen und diese sammeln, rät die „Apotheken Umschau“.
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Millionen Krankenversicherten werden Leistungen vorenthalten
Heilbäder-Präsident: Millionen Krankenversicherten werden Leistungen vorenthalten
Bad Füssing (ots) – Millionen gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf ambulante Kurmaßnahmen oder wohnortferne Präventionskurse zur Gesundheitsvorsorge. „Viele gesetzliche Krankenkassen tun mittlerweile aber alles, um ihren Versicherten diese Leistungen vorzuenthalten“, kritisierte der Dr. Gerd Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz und Präsident des Deutschen Heilbäderverbands bei einem Besuch im niederbayerischen Bad Füssing.
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Die Abzocke des Mittelstandes und der Normalverdiener geht weiter
Die am 12.11.2010 durchgeführte Abstimmung im Bundestag betreffend der Gesundheitsreform und der Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenkassen (von 14,9% auf 15,5% ab Januar 2011) ist beschlossene Sache.
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