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Artikel-Schlagworte: „Sonderausgabenabzug“



Ratgeber: Riester-Rente 2011

Eine Riester-Rente abschließen zahlt sich heute und im Rentenalter aus, da es in der Ansparphase Förderungen gibt und im Rentenalter erst eine Besteuerung erfolgt. Bei kinderreichen Familien lohnen sich die Verträge durch die staatlichen Zuschüsse, und mit einem direkten Steuerabzug profitieren ebenfalls Personen mit einem hohen Einkommen.
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Ca. drei Millionen haben die Riester-Zulagen nicht beantragt

Wer abwartet, verliert: Viele Anleger, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben, verzichten auf Geld. Von den 14 Millionen Sparern mit Riester-Vertrag haben rund drei Millionen die Zulagen nicht beantragt oder zu wenig einbezahlt und dem Staat damit im Beitragsjahr 2007 fast eine Milliarde Euro geschenkt. Dies hat das Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg in einer Studie herausgefunden.
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Steuererklärung für 2010: Hohe Selbstbehalte und hohe Beitragsrückerstattungen verringern den Entlastungseffekt in der Privaten Krankenversicherung

Bei Privatversicherten: Ersparnis aus Bürgerentlastungsgesetz schmilzt dahin
München (ots) –
– Steuererklärung für 2010: Hohe Selbstbehalte und hohe Beitragsrückerstattungen verringern den Entlastungseffekt in der Privaten Krankenversicherung.
– FinanceScout24 fürchtet: Versicherte werden tendenziell niedrigere Selbstbehalte wählen, weniger Kosten selbst tragen und damit weniger Beitragsrückerstattungen nutzen.
– Die Folge könnte eine abermalige Kostenexplosion in der Privaten Krankenversicherung sein.
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Steuervorteile der Riester Rente

Die Riester-Rente ist mit mehr als 10 Millionen abgeschlossenen Verträgen ein Erfolgsmodell: Kein Wunder, denn viele Riester-Sparer erhalten mehr als 50 % Förderung auf die Eigenbeiträge. Neben den staatlichen Zulagen gibt es eine weitere Form der Förderung, an die die wenigsten denken, wenn es um Ihren Riester-Vorteil geht: Die Förderung der Beiträge durch den Sonderausgabenabzug.
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Jahressteuergesetz 2010

Rechtzeitig vor Jahresende wurde auch vom Bundesrat das Jahressteuergesetz 2010 verabschiedet. Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) erläutert die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer.
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Staatliche Zulagen bei der Riester Rente nicht verschenken

Swiss Life Vorsorge-Know-how: Staatliche Zulagen nicht verschenken
München (ots) – Die Riester-Rente gilt als sichere Form der Altersvorsorge. Die Tatsache, dass sie staatlich gefördert wird, macht sie für viele Arbeitnehmer besonders attraktiv. Umso erstaunlicher, dass viele Riester-Sparer es versäumen, die Zulagen zu beantragen. Damit verschenken sie bares Geld. Wer sich die Förderung für die vergangenen Jahre sichern will, sollte jetzt handeln. Ende 2010 läuft die Frist ab, zu der die Zulagen für das Jahr 2008 beantragt werden können. Das Swiss Life Thema des Monats Dezember erklärt unter www.swisslife.de/foerderung , wie Riester-Sparer die Zuschüsse ideal ausschöpfen und gibt einen Ãœberblick über weitere Modelle zur staatlichen Förderung.
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Riesterzulage für 2008 schon beantragt? Fristende: 31.12.2010!

Immer noch ist einigen Riester-Sparern nicht bewusst, dass die Zulagen beantragt werden müssen. Dabei ist es so einfach. Mit dem Dauerzulagenantrag beauftragt man einmalig den Anbieter, die Zulagen automatisch zu beantragen. Das erspart viel Zeit und Arbeit und es besteht nicht die Gefahr, dass die Beantragung vergessen wird. Darauf weist die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen.
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Die Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie wurde im Jahre 2000 eingeführt und geht namentlich zurück auf den damaligen Bundesarbeits- und Sozialminister Walter Riester.
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Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 (StSofortPG) wurde der Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten ab dem Jahr 2006 aufgehoben.
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Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung (BFH X R 58/08)

Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung

1. Der gesetzlich geforderte Zehnjahreszeitraum der sog. Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
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