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Artikel-Schlagworte: „Spekulationssteuer“



Bankenabgabe Sachsen-Anhalts Finanzminister Bullerjahn favorisiert eher eine Spekulationssteuer

Halle (ots) – Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Bankenabgabe ab. „Das ist inkonsequent in Betrag und Wirkung“, sagte er der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Donnerstag-Ausgabe).
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Einjährige Spekulationsfrist gilt für Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden

Letzte Chance bei Verlusten aus Altaktien – Die alte einjährige Spekulationsfrist gilt nur noch für Wertpapiere, die Sie vor dem 1.1.2009 angeschafft haben.
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Verkauf einer Eigentumswohnung, Gewinn versteuern ?

Hallo zusammen,

mich quält seid einiger Zeit eine Frage und ich habe mir gedacht das Sie mir dabei vieleicht weiterhelfen können.
Ich bin im Besitz einer Wohnung welche ich vermiete und eigentlich nun verkaufen möchte…
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Verluste für die Abgeltungsteuer

Frankfurt am Main (ots) – Die Turbulenzen an den Finanzmärkten haben sich massiv auf die internationalen Wertpapierbörsen ausgewirkt. Angesichts der negativen Entwicklungen der Aktienkurse fragen sich viele Anleger: Verkaufen oder halten? „Wer plant, seine Aktien, Fonds oder Zertifikate zu verkaufen, sollte Verluste wenn möglich innerhalb der Spekulationsfrist realisieren“, rät Dr. Thorsten Reitmeyer, Konzernleiter des Commerzbank Private Banking. Denn mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 ändert sich nicht nur die Besteuerung von Kapitaleinkünften in Deutschland grundlegend. Auch beim Umgang mit Verlusten treten gänzlich neue Regelungen in Kraft. Ein Aspekt dabei: Spekulationsverluste durch den Verkauf von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapieren dürfen ins nächste Jahr übertragen und dann mit neuen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. So steht dem schmerzlichen Verlust zumindest ein Steuervorteil als Trostpflaster gegenüber.
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Die Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer

Wer die Fristen nicht einhält zahlt

In Deutschland unterliegen auch Gewinne aus den privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Spekulationsfrist der Einkommensteuer. Obwohl umgangssprachlich von einer Spekulationssteuer gesprochen wird, ist dieser Begriff falsch. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigenständige Steuerart, sondern die privaten „Spekulationsgewinne“ rechnen als Einkunftsart zu den „sonstigen Einkünften“ nach § 22 Nr. 2 und § 23 EStG. Diesen Beitrag weiterlesen »

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