Artikel-Schlagworte: „Stafen“
Steuerbetrug in Deutschland ist finanziell attraktiver als Steuerehrlichkeit
„Der Vorschlag von CDU/CSU und FDP, die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung bis zu einem Betrag von 50.000 Euro ohne Sanktionen zu gewähren, ändert nichts daran, dass Steuerbetrug in Deutschland finanziell attraktiver ist als Steuerehrlichkeit, solange man sich selbst anzeigt.
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Die FDP verhindert schärfere Strafen für Steuerbetrüger …
Mit der von ihr maßgeblich zu verantwortenden Verschiebung der abschließenden Beratungen des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes führt die FDP ihre Klientelpolitik fort“, so Barbara Höll, steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Barbara Höll weiter:
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Zwischen 500 und maximal 3000 Euro Geldstrafe für disziplinlose Abgeordnete
Saarbrücker Zeitung: Bis zu 3000 Euro Ordnungsgeld für disziplinlose Abgeordnete
Saarbrücken (ots) – Abgeordnete werden künftig bei groben Verstößen gegen die Geschäftsordnung des Bundestages zur Kasse gebeten. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Donnerstag) berichtet, haben sich die Fraktionen von Union, SPD, FDP und Grünen grundsätzlich darauf verständigt, Disziplinlosigkeit im Parlament mit einem empfindlichen Ordnungsgeld zwischen 500 und 3000 Euro zu bestrafen. Die Einführung der Geldstrafe soll „schnellstmöglich“ erfolgen.
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Schwarzarbeit wird von immer weniger Deutschen als Kavaliersdelikt angesehen
Bündnisse für Regeln am Bau in Berlin und Brandenburg tagen erstmals gemeinsam – Zusammenarbeit aller Partner soll vertieft werden
Berlin. Schwarzarbeit wird von immer weniger Deutschen als Kavaliersdelikt angesehen. Wie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) jetzt auf einer gemeinsamen Tagung der „Bündnisse für Regeln am Bau in Berlin und Brandenburg“ bekannt gab, sehen einer Umfrage zufolge nur noch 12 Prozent der Befragten Schwarzarbeit als Kavaliersdelikt an, 2005 waren es noch 61 Prozent.
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Strafbefreiende Selbstanzeige wird durchs BGH erschwert
Bisher war es möglich, durch eine Teilselbstanzeige nach § 371 AO den strafrechtlichen Sanktionen zu entkommen. Dies hat der Bundesgerichtshof nun deutlich erschwert.
Mit seinem Beschluss vom 20.05.2010 (Az. 1 StR 577/09) stellt der BGH klar, dass die strafbefreiende Wirkung zukünftig nur noch dem zukommen soll, der alle seine Konten und steuerrelevanten Vergehen offenlegt. Bis dahin war es möglich, sich durch eine Teilselbstanzeige, in der den Steuerbehörden zumindest einige steuerrelevante Vorgänge mitgeteilt wurden, insgesamt vor der Strafverfolgung zu schützen. Bei jedem neu aufgedeckten Konto oder Steuerverstoß wirkte wiederum die Straffreiheit fort. Hiermit kann nun nicht mehr gerechnet werden.
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Bilanz der Deutschen Zollverwaltung 2009
Staatssekretär Werner Gatzer stellte am 22. April 2010 in München die Bilanz der Deutschen Zollverwaltung des Jahres 2009 vor.
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Schwarzarbeit steigt an, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Während in der Wirtschaftskrise immer mehr Traditionsunternehmen Insolvenz anmelden und Arbeitsplätze rar sind, boomt die Schwarzarbeit in Deutschland. Im vergangenen Jahr ist die Schattenwirtschaft nach Schätzung von Experten um fünf bis sechs Milliarden Euro auf insgesamt rund 253 Milliarden Euro gestiegen.
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Die Panik bei Steuersündern in Nordrhein-Westfalen wächst
Hagen (ots) – Hagen. Die Panik bei Steuersündern in Nordrhein-Westfalen wächst: In nur einer Woche hat sich die Zahl der Selbstanzeigen um 50 Prozent erhöht.
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