Artikel-Schlagworte: „Unfallkosten“
Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren bei schweren Lastwagen
Gestern Nacht haben sich Rat, Parlament und Kommission der Europäischen Union auf neue Regeln für die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren bei schweren Lkw geeinigt. Danach ist es den Mitgliedsstaaten nun möglich, die indirekt von Lkw verursachten Kosten für Schadstoff- und Lärmemissionen bei den Mautsätzen zu berücksichtigen.
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Kosten eines Unfalls als Betriebsausgaben oder Werbungskosten
Wer mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, reguliert den Schaden in den meisten Fällen über seine Versicherung. In bestimmten Fällen kann aber auch das Finanzamt an den Unfallkosten beteiligt werden: Geschieht der Unfall auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt (z. B. auf dem Weg zur Arbeit, zu Fortbildungen oder zu Auswärtsterminen), können die Kosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.
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Entstandene Unfallkosten steuermindernd geltend machen
Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist es geschehen: ein Unfall und die Karosserie des Wagens ist zerkratz, verbeult, eingedrückt. Normalerweise greift die Kaskoversicherung, bei Fremdverschulden die Kfz-Versicherung. Doch auch das Finanzamt kann den entstandenen Schaden zu verringern helfen. Wie, das weiß das Online-Magazin www.tipps-vom-experten.de “ zu berichten…
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Finanzamt an den Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit beteiligen
Die aktuellen winterlichen Straßenverhältnisse hatten für manche Autofahrer negative Folgen. Bei dem Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten alle diejenigen, die mit dem eigenen PKW zur Arbeit fahren, die steuerliche Seite nicht aus den Augen verlieren. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin.
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Schneechaos auf den Straßen: Finanzamt an Unfallkosten beteiligen
Für alle diejenigen, die wegen des Winterwetters einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hatten, hält der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Bayern wenigstens einen tröstlichen Steuertipp bereit. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen. Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können die entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind insbesondere Aufwendungen zur Beseitigung von Körper- und Sachschäden, Abschleppkosten, Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten.
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Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen
Kosten eines Unfalls der auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg stattgefunden hat, können wieder als Werbungskosten abgesetzt werden.
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Verrechnung von Sonderausgaben
1. Die Verrechnung erstatteter oder zurückgezahlter mit gezahlten Sonderausgaben setzt Gleichartigkeit voraus.
2. Ob die Sonderausgaben gleichartig sind, richtet sich nach deren Sinn und Zweck sowie deren wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkungen für den Steuerpflichtigen. Bei Versicherungsbeiträgen kommt es auf die Funktion der Versicherung und das abgesicherte Risiko an.
EStG 2002 § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 9
Urteil vom 21. Juli 2009 X R 32/07
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG vom 10. Juli 2007 5 K 358/04 (EFG 2007, 1590)
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Unfallkosten absetzbar
Ab 2007 wurde mit dem „Steueränderungsgesetz 2007“ vom 19.7.2006 nicht nur die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer der Fahrten zur Arbeit gestrichen, sondern auch die steuerliche Absetzbarkeit von Unfallkosten abgeschafft: Aufwendungen aufgrund Verkehrsunfall, Beschädigung oder Diebstahl werden seitdem nicht mehr als Werbungskosten anerkannt.
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Steuererklärung lohnt sich
Viele scheuen den Aufwand einer Steuererklärung. Zu kompliziert, zu viel Arbeit lauten meist die Ausreden. Und sie können bares Geld kosten. Nach den Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. können 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Erstattung rechnen. Der bundesweit agierende Lohnsteuerhilfeverein hat genau nachgerechnet: Durchschnittlich haben die Mitglieder für das Jahr 2007 1.042.- Euro erstattet bekommen.
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