Artikel-Schlagworte: „Verpflegungskosten“
Keine Begrenzung auf drei Monate für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit (Seefahrt)
Urteil vom 24.02.11 BFH VI R 66/10
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 66/10 entschieden, dass die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei einer Fahrtätigkeit und damit auch bei einer Seereise keine Anwendung findet.
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Reisekosten geltend machen
Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monate wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.
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Doppelte Haushaltsführung steuerliche Vorteile
Mit doppelter Haushaltsführung Geld sparen
Bonn (ots) – Immer häufiger kommt es vor, dass Berufstätige für einen längeren Zeitraum einen zweiten Wohnsitz begründen, weil sie vom Arbeitgeber weit von zuhause eingesetzt werden. Im Rahmen von Projekttätigkeiten oder Entwicklungsschritten heißt es dann, während der Woche auf die Familie zu verzichten und in einer anderen Stadt einen zweiten Haushalt zu führen.
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Miet- und Verpflegungskosten bei krankheitsbedingtem Heimaufenthalt abzugsfähig!
Bei einem durch Krankheit veranlassten Aufenthalt in einem Alters- oder- Pflegeheim waren die Kosten der Unterbringung als außergewöhnliche Belastung bisher lediglich dann abziehbar, wenn eine ständige Pflegebedürftigkeit bestand und zusätzlich Pflegekosten abgerechnet wurden oder wenn ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „H“ oder „Bl“ vorlag (BFH Urteil vom 18.12.2008, Az.: III R 12/07).
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Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Urteil vom 13.10.10 BFH VI R 38/09
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Oktober 2010 VI R 38/09 sind Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet worden sind. Mit der Entscheidung rückt der BFH von seinen bisher strengeren Grundsätzen ab, wonach ein Abzug entweder zusätzliche Kosten für Pflegeleistungen oder die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „H“ oder „Bl“ voraussetzte.
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Umsatzsteuerfalle bei Betriebsfeiern und Betriebsausflügen
Advent, das ist nicht nur Plätzchen backen, über Weihnachtsmärkte bummeln und Geschenke für die Lieben einkaufen, sondern auch die hohe Zeit betrieblicher Geselligkeit. Landauf, landab laden Firmen und Freiberufler ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur (Vor-)Weihnachtsfeier. Wenn sie dann nach dem üblichen Jahresrück- und -ausblick des Chefs gemütlich beisammen sitzen und es sich bei Speis’ und Trank gut gehen lassen, denkt wohl kaum jemand an die steuerlichen Probleme, die damit verbunden sind. Selbst vielen Arbeitgebern ist nicht bewusst, dass sie, wenn sie nicht aufpassen, für die Feier sogar Umsatzsteuer abführen müssen.
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Zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung ist verfassungsgemäß
Urteil vom 08.07.10 BFH VI R 10/08
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 8. Juli 2010 VI R 10/08 entschieden, dass die zeitliche Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für Verpflegung bei Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf drei Monate verfassungsgemäß ist.
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Verpflegungsmehraufwand bei der Steuererklärung geltend machen
Neustadt a. d. W. – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Mit seinem Urteil vom 17.06.2010, Az VI R 35/08 hat das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, erneut entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann.
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Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen Belastungen
Urteil vom 15.04.10 BFH VI R 51/09
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15. April 2010 VI R 51/09 entschieden, dass Aufwendungen des nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar sind.
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30 Prozent des Schulgeldes als Sonderausgabe geltend machen
Eltern haben die Möglichkeit, 30 Prozent des Schulgeldes für ein Kind, für das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gewährt wird, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abzusetzen.
Entgelte für das Beherbergen, für Betreuung und Verpflegung gehören allerdings nicht zum steuerlich berücksichtigungsfähigen Schulgeld.
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