Artikel-Schlagworte: „Vorsteuervergütung“
Ausländische Vorsteuerbeträge ab 2010
Unternehmer im Inland ansässig
In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuern entrichtet haben (z. B. anlässlich einer Messe oder Geschäftsreise), können diese Vorsteuerbeträge regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielt, d. h. somit nicht dem „normalen“ Besteuerungsverfahren unterliegt und deshalb in diesem Staat keine Umsatzsteuer-Anmeldung abzugeben hat.
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Fristverlängerung beim elektronischen Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich zusammen mit acht Wirtschaftsverbänden beim Bundesfinanzministerium für eine Verlängerung der Abgabefrist für Anträge auf Vorsteuervergütung ein. Die BStBK unterstützt damit das Anliegen der EU-Kommission, einmalig die Frist zur Abgabe des Antrages für den Zeitraum 2009 bis zum 31. März 2011 zu verlängern.
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"Umsatzsteuer in der Praxis" Die wichtigsten Fragen und Fälle, 8. Auflage 2010 (Broschüre mit CD-Rom)
Jetzt rechtzeitig auf Neuregelungen bei der Umsatzsteuer vorbereiten: Weimanns Standardwerk zur Umsatzsteuer erscheint in 8. Auflage bei Haufe
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