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Teilwertabschreibung errechnen



Die Teilwertabschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet die außerordentliche Abschreibung auf ein Wirtschaftsgut auf den am Bilanzstichtag niedrigeren Teilwert. Diese ist geregelt in § 6 I 1 EStG. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung ist, dass die Wertminderung von Dauer und nicht nur vorübergehend ist.

Alte Regelung vor Inkrafttreten des Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG): Nach dem Imparitätsprinzip sind die Regelungen über die Teilwertabschreibung auf die Bewertung von Verbindlichkeiten entsprechend anzuwenden. Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips ist der handelsrechtliche Abschreibungszwang auf den niedrigeren Teilwert, bei einer dauerhaften Wertminderung, auch für das Steuerrecht über § 5 I EStG maßgebend. Das steuerliche Wahlrecht zur Teilwertabschreibung, bei dauerhafter Wertminderung, wird somit in einen Zwang umgewandelt. Die Bedingung der dauerhaften Wertminderung schafft regelmäßig eine Durchbrechung des Maßgeblichkeitsprinzips, da in der Handelsbilanz für Wertgegenstände des Umlaufvermögens grundsätzlich auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag abzuschreiben ist (strenges Niederstwertprinzip), unabhängig von der voraussichtlichen Dauer der Wertminderung (§253 III 1 HGB).

Neue Regelung ab dem 1. Januar 2010 nach Inkrafttreten des BilMoG: In § 253 Abs.3 Satz 3 HGB ist geregelt, dass bei voraussichtlicher dauerhafter Wertminderung eine Abschreibung auf das Anlagevermögen auf den neuen beizulegenden Wert vorzunehmen ist.

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Teilwertabschreibung berechnen Steuerberater für Brandenburg

Quelle: steuerberaten.de

Alle durch den Abschreibungsrechner vermittelten Informationen werden mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller Regeln seriöser Informationsverarbeitung erstellt. Dabei werden u.U. in der Realität komplexere ( steuerliche ) Sachverhalte bei der Teilwertabschreibung bewusst teilweise vereinfachend oder abstrahierend dargestellt und berechnet, um dem Nutzer die Eingabe zu erleichtern und ihm eine schnelle Informationsgewinnung in Form eines Ãœberblicks zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Online Rechner können daher von einer genauen Steuerberechnung einer Abschreibung im Einzelfall teilweise erheblich abweichen, in diesem Sinne objektiv unrichtig sein und können die steuerliche Beratung und Berechnung durch einen Steuerberater grundsätzlich nicht ersetzen. Weitere Informationen finden Sie unter “Haftungsausschluss”.
Jede Verwertung des Teilwertabschreibungsrechner zur Berechnung der Teilwertabschreibung erfolgt auf alleinige Gefahr des Nutzers



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