Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Neues Bilanzrecht nimmt Gestalt an – Vorschläge des DStV finden Eingang



Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) begrüßt den von der Bundesregierung veröffentlichten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG). Der Entwurf beinhaltet den größten Teil der Vorschläge, die der DStV und die Bundessteuerberaterkammer dem Bundesjustizministerium bereits im Herbst 2004 unterbreitet hatten. In erster Linie geht es dabei um die Reduzierung von Wahlrechten und die Abschaffung der so genannten umgekehrten Maßgeblichkeit. Letztere ist dafür verantwortlich, dass steuerrechtliche Wertansätze in die Handelsbilanz einfließen und so deren Aussagekraft herabsetzen.

DStV und Bundessteuerberaterkammer setzen sich mit ihrem Arbeitskreis Rechnungslegung gemeinsam dafür ein, das deutsche Bilanzrecht international konkurrenzfähig zu machen. Ziel der Vorschläge und auch des Entwurfs ist ein modernes Regelwerk für die Erstellung von Jahresabschlüssen auf Grundlage der bewährten Prinzipien des deutschen Handelsrechts. „Dem Adressaten der Bilanz sollen möglichst verlässliche Informationen über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens an die Hand gegeben werden. Dabei soll der Aufwand für das Unternehmen bei der Bilanzerstellung nicht unzumutbar groß werden“, betont Verbandspräsident Jürgen Pinne in Berlin.

.

In diesem Spannungsfeld bewegt sich das Gesetzgebungsvorhaben. Die geplanten Regelungen sind deutlich einfacher zu handhaben als die internationalen Bilanzierungsstandards wie zum Beispiel die IFRS, die – so zeigt es die jüngste Vergangenheit – nicht vor handfesten Bilanzskandalen schützen.
Mit dem BilMoG sollen auch handelsrechtliche Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Einzelkaufleute dereguliert und die Schwellenwerte für größenabhängige Erleichterungen von Kapitalgesellschaften angehoben werden.

Ansprechpartner:
StB Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
czwalinna@dstv.de
030 27876 610
Deutscher Steuerberaterverband e.V.



Kommentieren

Links: