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Sonderausgaben und Pendlerpauschale – Wie Arbeitnehmer von der Steuererklärung profitieren



Die Steuererklärung ist für viele Menschen ein rotes Tuch. Nicht für jeden ist sie Pflicht, nicht jedes Formular der Anlage gehört ausgefüllt. Dennoch lohnt es für die meisten, sich einmal im Jahr die Mühe zu machen. Das Verbraucherportal www.geld.de geht auf einige zentrale Punkte ein.



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Für Arbeitnehmer der Lohnsteuerklassen I und IV besteht in der Regel keine Steuerpflicht. Die Verbindlichkeit entsteht dann, wenn Nebeneinkünfte wie zum Beispiel Mieteinnahmen hinzukommen. Weiterhin ist es für Ehepaare, die sich die Lohnsteuer teilen, obligatorisch, einen entsprechenden Nachweis beim Finanzamt einzureichen.

Für die meisten zahlt sich die Mühe ohnedies aus: So berechnete die Stiftung Warentest eine durchschnittliche Rückzahlung in Höhe von 750 Euro.

Schließlich gibt es einige Posten, die jeder ohne Mühe angeben kann. Dazu gehört beispielsweise die Pendlerpauschale, die seit einiger Zeit wieder ab dem ersten Kilometer angerechnet werden kann. Darüber hinaus gibt es die Kontoführungspauschale, für die der Steuerzahler 16 Euro jährlich geltend machen kann.


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Grundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer ein Pauschalbetrag von 920 Euro zu, den er ohne jeden Nachweis in Anspruch nehmen kann. Da durch die Pendlerpauschale allein für den Weg zur Arbeit 30 Cent pro Kilometer veranschlagt werden können, kommen viele Arbeitnehmer schnell über den festgesetzten Betrag von 920 Euro. Für selbige lohnt sich eine Lohnsteuererklärung daher in jedem Fall.

Eine weitere Bevölkerungsgruppe, die sich mit dem Thema auseinandersetzen sollte, sind Studenten. Wer beispielsweise einem Nebenjob als Werkstudent nachgeht und dadurch Steuern zahlt, kann die gleichen Posten geltend machen wie reguläre Arbeitnehmer.


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