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1 % Regelung gilt für alle Firmenfahrzeuge



Wenn mehrere Fahrzeuge zum Vermögen eines Einzelunternehmers gehören, dann muss der Nutzwert jetzt für jeden einzelnen Wagen nach der Ein-Prozent-Methode versteuert werden. Darauf weist das Unternehmensportal MittelstandsWiki hin.

Bislang wurde nur das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis besteuert, sagte der Berliner Steuerberater Andreas Linow im Videointerview mit dem Portal: „Wenn der Unternehmer bislang beispielsweise einen Smart und eine S-Klasse im Betrieb hat, musste bisher nur das teurere Auto versteuert werden.“ Da dies nun für alle Fahrzeuge gelte, sei zu überlegen, ob gegebenenfalls Autos aus dem Firmenvermögen herausgenommen werden.

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Die Alternative sei das Führen eines Fahrtenbuches, um dem Finanzamt gegenüber die überwiegende berufliche Nutzung der Wagen nachweisen zu können.

www.mittelstandsblog.de/2010/12/jahreswechsel-20102011-da…

Quelle: openPR

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