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§ 13 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz gestrichen



REINEMUND: Steuervereinfachung Schritt für Schritt angehen
BERLIN. Zu den heute im Finanzausschuss abschließenden Beratungen des Jahressteuergesetzes 2010 erklärt die Finanzexpertin der FDP-Bundestagsfraktion Birgit REINEMUND: Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 ist es gelungen, eine weitere hoch bürokratische Steuerausnahme zu streichen: den § 13 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz.

Die ursprünglich für ehemals gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften steuerlichen Sonderregelungen haben zwanzig Jahre nach der Aufhebung der Gemeinnützigkeit ihre Berechtigung verloren, verursachten dennoch großen Aufwand bei detaillierten steuerlichen Erklärungsvorschriften. Dies konnte jetzt endlich im Gesetz bereinigt werden – ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau. Mindereinnahmen sind dadurch nicht zu erwarten.


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