13 Vorschläge der Länder zur Steuervereinfachung
Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Die von der Bundesregierung angekündigte Steuervereinfachung soll nun umgesetzt werden.
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Parteiübergreifend haben sich die Bundesländer am 20. Mai auf ein Papier mit 13 Vorschlägen geeinigt, was kurzfristig, d.h. mit Beginn von 2011 vom Gesetzgeber umgesetzt werden könnte. „Positiv hierbei ist,“ so Jörg Strötzel, Vorsitzender vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), „dass sich die Vereinfachungsvorschläge an der derzeit vorliegenden Steuersystematik orientieren und mehr Praktikabilität bei der Anwendung der Steuergesetze schaffen.“ |
Es zeichnen sich folgende wesentliche Vereinfachungen in der Umsetzung der Steuergesetzgebung ab:
Kinderbetreuungskosten: Die Voraussetzung wie Berufstätigkeit, Behinderung oder Krankheit sollen nicht mehr einzeln überprüft werden, sondern lediglich der Nachweis der Kosten für die Beantragung der Entlastung ausreichen. Kindergeld und Kinderfreibetrag bei volljährigen Kindern: Auf die Ãœberprüfung der Kindeseinkünfte, welche derzeit für den Erhalt von Kindergeld und Kinderfreibetrag 8.004 Euro nicht übersteigen darf, soll nach Auffassung der Länder künftig verzichtet werden. Vor allem mit Eltern mit volljährigen Kindern in Ausbildung wäre dies ein Vorteil, da zum einen der Einkommensnachweis für das Kind entfällt und auch in bisher kritischen Fällen dann Kindergeld erhältlich wäre. |
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Entfernungspauschale: Bei Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln soll künftig das Wahlrecht bestehen, ob bei größerer Entfernungen entweder bei einem Ansatz von 30 Cent pro Entfernungskilometer die Höchstbetragsgrenze von 4.500 Euro akzeptiert wird oder durch Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten dieser Höchstbetrag überschritten würde.
Behinderte: Hier sollen die derzeit geltenden Pauschalbeträge je nach Grad der Behinderung um 30 – 50 % angehoben werden. Durch diese neue Pauschalisierung sollen möglichst alle krankheits- und behinderungsbedingten Kosten abgegolten werden.
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