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Archiv für 2007

Arbeitslosigkeit, Hartz IV und Altersvorsorge: So bleibt das Vermögen geschützt

Mit der richtigen Vorsorge-Strategie bleibt fürs Alter gespartes Vermögen auch im Falle längerer Arbeitslosigkeit geschützt. Darauf weist die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, die von der Bundesregierung, der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Partner getragen wird. Insbesondere jüngeren Sparern rät die Initiative, von Anfang an zumindest einen Teil der Sparbeträge „hartz-IV-sicher“ anzulegen.
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Studienkosten von der Steuer absetzen

Studenten können in Bezug auf die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Studienkosten nach Mitteilung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hoffnung schöpfen. In einem vom BdSt unterstützten Musterprozess, in dem das Niedersächsische Finanzgericht die Klage auf Anerkennung der Kosten eines Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten abgewiesen hatte, hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 21.03.2007 die Revision zugelassen (Az.: VI R 14/07).
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Kürzung der Pendlerpauschale

Viele Arbeitnehmer lassen sich einen Freibetrag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf der Lohnsteuerkarte 2007 eintragen. Seit dem 1.1.2007 gilt die Pendlerpauschale aber nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer. Der Freibetrag wurde entsprechend gekürzt.
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Freiwilliger Eigenbeitrag auch beim Minijob verbessert die Ansprüche und macht auch Riestern möglich

Mit einer freiwilligen Zuzahlung von unter 20 Euro im Monat können Minijobber ihre gesetzliche Rente aufbessern und sich die staatlichen Zuschüsse für die Riester-Rente sichern. Darauf weist die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ in Berlin hin, die derzeit bundesweit an rund 500 Volkshochschulen Kurse zur Altersvorsorge anbietet. An „Altersvorsorge macht Schule“ beteiligen sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und weitere Partner.
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EuGH-Urteil "Meilicke"

Zeitliche Beschränkung der Urteilswirkung abgelehnt – Bundesregierung erwartet hohe Steuerausfälle
Der EuGH hat heute das Urteil in der Rechtssache C-292/04 Meilicke verkündet. Darin hat er das bis zum Jahr 2000 in Deutschland geltende Körperschaftsteueranrechnungsverfahren für nicht vereinbar mit der Kapitalverkehrsfreiheit erklärt. Eine zeitliche Beschränkung der Urteilswirkungen, wie von der Bundesregierung beantragt, hat der EuGH nicht ausgesprochen.
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SPD-Vorschläge zur Familienpolitik Bund der Steuerzahler lehnt Belastung von Familien ab

Der Bund der Steuerzahler lehnt das von der SPD vorgeschlagene Konzept zur Finanzierung des Rechtsanspruchs auf kostenlose Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr in wesentlichen Teilen entschieden ab.
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Steuererklärung im Schnelldurchlauf

Das deutsche Steuerrecht ist so kompliziert, dass selbst die Finanzbehörden mittlerweile Geld für eine verbindliche Auskunft verlangen. Kein Wunder, dass viele Bürger deshalb gar keine Lohnsteuer zurückfordern und dem Staat viel Geld schenken. Oder die Abgabepflicht für einige hundert Euro vom Steuerberater erledigen lassen.
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Keine Änderung bislang ergangener Erbschaftsteuerbescheide durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BvL 10/02) hat keine Auswirkungen auf bereits ergangene Erbschaftssteuerbescheide“, so Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands.
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Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor dem 63. Lebensjahr

(openpr) Bei Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor dem 63. Lebensjahr wird der sog. Zugangsfaktor von 1,0 um 0,003 pro Monat vermindert, d. h. die Rente wird für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs um 0,3 % gekürzt, maximal jedoch um 10,8 % (§ 77 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI). Das Unangenehme daran: Die Kürzung gilt lebenslang auch bei der Altersrente ab dem 65. Lebensjahr.
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Kinderfreibetrag und Kindergeld

Für volljährige Kinder in Berufsausbildung erhalten Eltern Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge nur dann, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht höher sind als 7 680 EUR im Jahr. Darauf müssen Sie besonders achten, wenn Ihr Kind als Auszubildender, Beamtenanwärter, Lehramtsanwärter oder Student Einnahmen in beträchtlicher Höhe hat. Wird die Einkommensgrenze auch nur um 1 EUR überschritten, werden alle kindbedingten Vergünstigungen komplett gestrichen. Dies ist bitter, wenn ein paar Euro darüber entscheiden, ob Sie 1 848 Euro Kindergeld bzw. die steuerlichen Freibeträge in Höhe von 5 808 EUR bekommen oder nicht. An dieser Entscheidung hängen weitere Vergünstigungen, so bei Beamten auch die Familienzuschläge.
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