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Archiv für April 2008

Anerkennung von privaten Steuerberatungskosten

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt ausdrücklich das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 14. 4. 2008. Demnach sollen Einkommersteuer-Veranlagungen der Jahre 2006 und 2007 in punkto Steuerberatungskosten fortan nur als „vorläufig“ erfolgen. Damit können die Steuerpflichtigen von einer für sie positiven Entscheidung des Bundesfinanzhofs oder des Bundesverfassungsgerichts ohne weiteres Zutun profitieren.
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