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Archiv für Dezember 2008

Neuer Bußgeldkatalog 2009 – Bussgelder werden angehoben

Wahrscheinlich tritt am 1. Februar 2009 ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Dann werden Verkehrsrowdies kräftig zur Kasse gebeten. Die Bußgeld-Regelsätze werden massiv angehoben. Genaue Beträge stehen bislang nicht fest. Wird ein Verkehrsvergehen nachweislich vorsätzlich begangen, wird das reguläre Bußgeld verdoppelt.
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Neue Gesetze 2009

Neue Gesetze 2009
Was die Bürger im neuen Jahr erwartet

Das alte Jahr geht zu Ende und der Blick richtet sich auf 2009: Was kommt auf die Bürger zu? Welche neuen Gesetze stehen an und welche Auswirkungen haben sie? Anne Kronzucker, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, liefert einen Ãœberblick der zu erwartenden rechtlichen Neuerungen 2009, angefangen bei der Erhöhung des Kindergeldes über die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge bis hin zum neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
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Hundert UG-Gründungen (Mini-GmbHs) im ersten Monat

(openPR) – 3. Dezember 2008 – Einen Monat nach Inkrafttreten des neuen GmbH-Gesetzes (MoMiG) am 1. November wurden bereits über hundert Unternehmergesellschaften in Deutschland gegründet. Das Musterprotokoll, mit dem neben einer UG auch eine normale GmbH beschleunigt gegründet werden kann, wurde über 8.000 mal heruntergeladen.
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GmbH – Ausschüttungen noch im Jahr 2008 durchführen

(openPR) – Stuttgart, 02. Dezember 2008 – Bereits zum 01.01.2008 wurde der Steuersatz für Kapitalgesellschaften auf 15 % gesenkt. Es hat sich aber auch hinsichtlich der Besteuerung von Gewinnausschüttungen (Dividenden) bei den Kapitalgesellschaften einiges geändert.
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Staatlich geförderte Altersvorsorge nicht von Abgeltungsteuer betroffen

Wer mit Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten fürs Alter vorsorgen will, muss ab dem 1. Januar 2009 25 Prozent Abgeltungsteuer einkalkulieren. Riester-Produkte sind dagegen von der Abgeltungsteuer befreit, darunter auch die Riester-Fondssparpläne, deren Gewinne folglich nicht zu einem Viertel versteuert werden.
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Steuerfreibetrag für Soldaten / Soldatinnen auf Übergangsbeihilfe weiterhin gültig

Berlin (ots) – Rund 75.000 Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die ihren Dienst bei der Bundeswehr vor dem 1. Januar 2006 begründet haben, können jetzt aufatmen. Der Deutsche Bundestag hat heute entschieden, dass weiterhin ein Steuerfreibetrag von 10.800 Euro bei der Auszahlung ihrer Ãœbergangsbeihilfe (auch „Abfindung“ bzw. „Ausscheidergeld“ genannt) gilt.
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