2010 kommt ELENA
Am 2. April 2009 trat das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in Kraft. Damit werden Anträge auf Sozialleistungen künftig wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Walther Otremba, im Rahmen eines ELENA-Symposiums am 26. März 2009 in Berlin: „Nach Schätzungen des Normenkontrollrats sparen allein die deutschen Arbeitgeber jährlich rund 85 Millionen Euro ein.
Nach jahrelangen Vorbereitungen und verschiedenen Modellprojekten dürfen sich alle Beteiligten künftig über wesentliche Erleichterungen freuen.“ Neben dem Wegfall von Archivierungspflichten für Arbeitgeber profitierten auch Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger vom ELENA-Gesetz.
Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 an die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden.
Wenn 2012 dann der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen und papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen nicht mehr nötig sein. Die Bearbeitung wird dadurch wesentlich beschleunigt und vereinfacht.
Die Antragsbearbeitung bei den Leistungsgewährenden Behörden erfolgt mit diesem Verfahren elektronisch, also ohne unnötige Wartezeiten und ohne das Ausfüllen von Papierformularen. Fehler bei der manuellen Ãœbertragung von Daten entfallen daher.
Das ELENA-Verfahren ist eine der wesentlichen Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Bürokratiekosten entscheidend senken will.
Bundeswirtschaftsministerium, Pressemitteilung vom 2. April 2009
Prof. Dr. Christoph Gaudecki
Rechtsanwalt und ordentlicher Professor für Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Unternehmensberatung – Wirtschaftsberatung
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