Archiv für Januar 2010
Bund der Steuerzahler fordert Einsparungen im Bundeshaushalt 2010 Haushaltsberatungen 2010 müssen Sparberatungen werden
Der Bund der Steuerzahler fordert das Parlament auf, im Bundeshaushalt 2010 massive Einsparungen vorzunehmen. Die beispielhaften Einsparvorschläge des BdSt summieren sich auf 24 Mrd. Euro.
So sollten alle Bundesminister in ihren Ressorts Globalkürzungen in Höhe von jeweils 5 Prozent ihrer Ausgaben des Vorkrisenjahres 2008 vornehmen. Damit ließen sich bereits rund 12,5 Milliarden Euro einsparen. Darüber hinaus müssen Subventionen – von den Steinkohlehilfen bis hin zur Filmförderung – sowie unwirksame Arbeitsmarktprogramme – von den 1-Euro-Jobs bis hin zu den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen – abgebaut werden.
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Zur aktuellen Diskussion über die Hartz IV-Leistungen erklärt der Präsident des Wirtschaftsrates, Prof. Kurt J. Lauk:
Berlin (ots) – „Wir müssen gegen die Ungerechtigkeit angehen, dass Drückeberger es sich auf Kosten von Fleißigen wohl ergehen lassen“
„Wir müssen gegen die Ungerechtigkeit angehen, dass Drückeberger es sich auf Kosten von Fleißigen mit geringem Einkommen wohl ergehen lassen!
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Grundfreibetrag für Alleinstehende und für Ehepaare
Der Grundfreibetrag wird für 2010 für Alleinstehende auf 8.004,00 Euro und für Ehepaare auf 16.009,00 Euro erhöht. Bis zu dieser Höhe sind Einkommen steuerfrei.
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Steuerberater von der Steuer absetzen
Die Kosten für die Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung können steuerlich geltend
gemacht werden.
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Ãœbertragung von Unternehmen
Bei der Ãœbertragung von Unternehmen bleiben 85 % des Betriebsvermögens steuerfrei wenn das Unternehmen mindestens 5 Jahre fortgeführt wird.
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Die Steuerreform ist bezahlbar
Köln (ots) – Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat in den öffentlichen Haushalten zu massiven Defiziten geführt. Die Bundesregierung, aber auch Länder und Gemeinden stehen nun vor der Aufgabe, Einnahmen und Ausgaben ins Lot zu bringen und die Schuldengrenzen einzuhalten.
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Zwischen der getrennten Veranlagung und der Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingverfahrens wählen
Ehegattensplitting
Ehepaare, die nicht dauerhaft getrennt leben, können bei der Einkommensbesteuerung zwischen der getrennten Veranlagung und der Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingverfahrens wählen. Entscheiden sie sich für das Ehegattensplitting, werden die Ehegatten steuerlich so behandelt, als ob jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erzielen würde und als Alleinstehender nach dem Grundtarif zu versteuern hätte.
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Freibeträge für Kinder – Alleinerziehend – ab 1. Januar 2010
Die Freibeträge für Kinder dienen der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes im Alter von 0 bis grundsätzlich 25 Jahren.
Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern grundsätzlich Kindergeld. Die Freibeträge für Kinder und Kindergeld werden nicht nebeneinander berücksichtigt bzw. gezahlt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung, ob die Anrechnung der Freibeträge für Kinder für die Eltern günstiger ist. Die Freibeträge für Kinder basieren auf dem sächlichen Existenzminimum für Kinder und dem zu berücksichtigenden Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das sächliche Existenzminimum umfasst die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, wie Nahrung, Wohnen und Kleidungsbedarf eines Kindes. In Deutschland beträgt der volle Freibetrag zur Sicherung des sächlichen Existenzminimums für ein Kind 4.368 Euro im Jahr (je Elternteil 2.184 Euro).
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Freibeträge für Kinder – Die Regelungen ab 1. Januar 2010
Die Freibeträge für Kinder dienen der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes im Alter von 0 bis grundsätzlich 25 Jahren.
Im Laufe des Kalenderjahres erhalten Eltern grundsätzlich Kindergeld. Die Freibeträge für Kinder und Kindergeld werden nicht nebeneinander berücksichtigt bzw. gezahlt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob die Anrechnung der Freibeträge für Kinder für die Eltern günstiger sind.
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Nachbesserungen im Erbschaftsteuergesetz ab 2010
Das erst vor einem Jahr geänderte Erbschaftsteuergesetz wird nachgebessert. Union und SPD hatten beschlossen, Geschwister, Neffen und Nichten im Erbfall wie Fremde zu behandeln:
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