Archiv für Juni 2010
Erholungsbeihilfe zusätzlich zum regulären Arbeitslohn
„Zur Urlaubszeit können bis zu 156 Euro pro Kalenderjahr an einen Arbeitnehmer als Erholungsbeihilfe zusätzlich zum regulären Arbeitslohn ausgezahlt werden“, sagt Gerhard Wagner, Steuerberater bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Die Erholungsbeihilfe kann dabei an den Arbeitnehmer in voller Höhe ausbezahlt werden, wenn der Arbeitgeber die lohnsteuerliche Pauschalierung anwendet.
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Das deutsche Sparpaket
Das größte Sparpaket der deutschen Geschichte soll Deutschland aus der Schuldenkrise holen. Insgesamt 80 Milliarden Euro sollen bis 2014 eingespart werden. Leidtragende sind Familien und Sozialhilfeempfänger, wohingegen die Bildung, Forschung und die gesetzlichen Krankenversicherungen mit Zuschüssen unterstützt werden. Das Vesicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über die Einzelheiten.
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Begrenzung der Elternzeit für Väter ?
Väterexperten warnen vor Rückschritten in der Familienpolitik – Die Sparklausur der Bundesregierung in der vergangenen Woche hat einen Teil der fortschrittlichen Familienpolitik empfindlich beschnitten. Das Elterngeld wurde auf 65 Prozent des Nettogehaltes gekürzt (vorher: 67 Prozent); und noch wichtiger: Für Hartz-IV-Bezieher wurde das Elterngeld ganz gestrichen.
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Dienstwagenbesteuerung optimal nutzen
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Bei der Nutzung von Dienstwagen durch Arbeitnehmer wird sowohl für Privat- als auch Arbeitswegfahrten der so genannten geldwerte Vorteil als Lohnbestandteil ermittelt, welcher lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Wer dafür die Regeln kennt, kann bei geschicktem Ausnutzen der Wahlrechte dazu Steuern sparen.
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Keine Gewerbesteuer für freie Berufe
Der Bund der Steuerzahler wendet sich entschieden gegen die Pläne des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, an der Gewerbesteuer festzuhalten und diese sogar noch auszuweiten.
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zur Bankensteuer
Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Bankensteuer
Bielefeld (ots) – Die Zeche für die Rettung der deutschen Banken haben bisher allein die Bürger gezahlt. Sage und schreibe 400 Milliarden Euro sind an Bürgschaften bereitgestellt. Und die Banken selbst? Geht es nach den Regierungschefs der EU, sollen sie künftig eine Abgabe zahlen, um sich bei weiteren Pleiten selbst helfen zu können. Das mag bei vielen Bürgern für Genugtuung sorgen.
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Protestmarsch gegen die Sparpläne der Bundesregierung
Die Sparpläne der Bundesregierung sorgen für eine zunehmende Belastung der sozial schwachen Bevölkerungsgruppen. Der Unmut der Bürger wächst. Die Piratenpartei kritisiert die ungleiche Lastenverteilung und hatte für den kommenden Samstag zur Demonstration in der Landeshauptstadt Düsseldorf aufgerufen.
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Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 01.07.2010 für Porto und Produktleistungen
Der Hamburger Marketing-Spezialist Dialogmacher GmbH weist alle Unternehmen darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2010 wichtige Änderungen für das Versenden von Briefen anstehen.
Mit der Einführung einer Umsatzsteuer auf Porto- und Produktleistungen der Deutschen Post AG werden vor allem Leistungen aus dem Bereich der Infopost und Pressesendungen umsatzsteuerpflichtig.
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Promotion eines Fussballnationalspielers ist Gewerbesteuerpflichtig
Der 14. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 16. April 2010 (14 K 116/06 G) entschieden, dass ein Fußballnationalspieler, der an Promotion-Maßnahmen des DFB teilnimmt, insoweit gewerblich tätig ist und die hieraus erzielten Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen.
Der Kläger war als Profifußballer bei einem Bundesligaverein unter Vertrag.
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Neue Steuerregeln beim Verkauf von Pkw an Mitarbeiter ab 2009
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Hatte der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 17.06.2009, Aktenzeichen VI R 18/07 bei der Ermittlung des lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteils beim Pkw-Verkauf entschieden, hat nun das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 18.12.2009, Aktenzeichnen IV C 5 – S 2334/09/10006 diese neuen Regeln nur teilweise umgesetzt. Wurde vom BFH noch der übliche Preisnachlass bzw. Händlerrabatt bei allen Modellen angesetzt, will nun die Finanzverwaltung bei neuen Modellen einen Preisnachlass von gerade einmal 6 % der unverbindlichen Preisempfehlung und bei bestehenden Modellen einen Preisnachlass in Höhe des Durchschnitts aller Preisnachlässe aus dem Verkauf des betroffenen Modells während der letzten vergangenen drei Monate zulassen.
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