7 Prozent Mehrwertsteuer für Medikamente
Vor dem Hintergrund der jüngsten Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent fordert der Bund der Steuerzahler, den Katalog der Ermäßigungstatbestände massiv auszuweiten. Steuerzahlerpräsident Däke: „Jetzt kommt es darauf an zu prüfen, welche Güter des lebensnotwendigen Bedarfs, die bisher dem vollen Steuersatz unterliegen, ermäßigt besteuert werden können.“ Dazu gehören in erster Linie verschreibungspflichtige Medikamente. Denn diese sind ohne Zweifel lebensnotwendig. Ebenso gehört dazu die Instandhaltung medizinischer Geräte und Hilfsmittel.
Nach Däkes Worten dürfen die zu erwartenden Steuerausfälle kein Hinderungsgrund sein, die Anzahl der Produkte, auf die der ermäßigte Steuersatz angewendet wird, auszuweiten. Denn zum eine führt die Anhebung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer zu erheblichen Mehreinnahmen. Zum andere sorgt der ermäßigte Steuersatz auf verschreibungspflichtige Medikamente für Einsparungen im Gesundheitssystem in Höhe von ca. 2 Milliarden Euro.
Das Mehrwertsteuersystem ist vom Grundgedanken her – entsprechend dem steuerfreien Existenzminimum – sozial gestaltet. So werden lebenswichtige Güter und Leistungen entweder ganz von der Mehrwertsteuer befreit (beispielsweise ärztliche Leistungen) oder mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert (beispielsweise Lebensmittel).
Im Laufe der Jahrzehnte wurde diese Systematik verwässert und entbehrt heute jeglicher Logik. „Langfristig muss das gesamte Mehrwertsteuersystem generalüberholt werden. Um die Steuerzahler kurzfristig zu entlasten, führt an der Ausweitung des Katalogs der Ermäßigungstatbestände kein Weg vorbei“, fordert Däke.