Mit der Wohnriester Geld sparen
Lübeck (ots) – Geld sparen mit dem Wohnriester – Häuslebauer haben allen Grund zur Freude: Die selbst genutzte Wohnimmobilie wird wieder staatlich gefördert. Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz, auch Wohnriester genannt, rückt der Traum vom mietfreien Wohnen im Alter für viele in greifbare Nähe. Bislang gab es Riester-Zulagen für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Nun können Eigenheimwerber die Zulagen für die Tilgung ihrer Wohnungsbaudarlehen verwenden. Dazu wurde die „Riester-Förderungspalette“ um Baudarlehen, Bausparverträge und um Riester-Renten mit der Option auf einen späteren Baukredit erweitert.
Für Interessenten mit konkreten Kauf- oder Bauabsichten bietet das Wohnriester-Baudarlehen gute Sparmöglichkeiten. Sie können die Riester-Zulagen für die Tilgung des Darlehen verwenden und gemeinsam mit den Riester-Beiträgen als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen. Werden alle staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile in das Darlehen mit eingebracht, so kann ein Kredit mit einer Laufzeit von 30 Jahren circa fünf Jahre schneller getilgt sein als eine ungeförderte Hypothek. Bis zu 20.000 Euro Finanzierungskosten können so gespart werden. Förderberechtigte mit späterem Kapitalbedarf können sich mit einem Riester-Bausparvertrag günstige Zinsen sichern und eine staatliche Förderung dafür erhalten.
Trotz der attraktiven Sparmöglichkeiten ist der Wohnriester ein komplexes Thema mit hohem Erklärungsbedarf. Welche Zulagen und Steuervorteile zu erreichen sind, kann am besten ein qualifizierter Berater ermitteln. Finanzierungsspezialisten wie die Dr. Klein & Co. AG und die Freie Hypo GmbH haben ihre Vermittler umfassend zum Thema Wohnriester geschult und können ihre Kunden hierbei tatkräftig unterstützen.
Die Riester Förderung im Ãœberblick:
Was und wer wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf oder Bau einer ausschließlich selbst genutzten Immobilie. Förderberechtigt sind alle Privatpersonen, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig und nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigt sind.
Wie hoch ist die Wohnriester-Förderung?
Die Grundzulage beträgt bis zu 154 Euro pro Jahr und für jedes vor 2008 geborene kindergeldberechtigte Kind 185 Euro Kinderzulage, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro. Für die volle Förderung muss ein Mindestbeitrag von 4% des Bruttovorjahreseinkommens für die Altersvorsorge aufgebracht werden, maximal 2.100 Euro pro Jahr.
Welche Steuervorteile gibt es?
Die Zulagen und Eigenbeiträge können als Sonderausgaben von bis zu 2.100 Euro geltend gemacht werden. Ein Steuervorteil ergibt sich, wenn die aus dem Sonderausgabenabzug erzielte Steuerersparnis höher ist als die Zulagen.
Wird das Wohnriestern im Alter besteuert?
Der Wohnriester unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Die Steuerschuld kann mit Rentenbeginn gegen einen Rabatt von 30 Prozent sofort getilgt werden. Alternativ sind Ratenzahlungen bis zum 85. Lebensjahr möglich.
Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service