Sonderbedarf bei der Berufsausbildung der Kinder von der Steuer absetzen
Freibetrag für Sonderbedarf
Für Kinder im Alter zwischen 18 – 27 Jahren, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, kann ein Sonderbedarf bis 924,00 Euro geltend gemacht werden.
Dieser Betrag ist um die Bezüge der Kinder soweit diese über 1.848,00 Euro liegen, zu mindern. Der Freibetrag kann auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de