Rürup Rente als Sonderausgabe
Im Jahr 2009 ist der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zu Rürup-Renten auf 68 Prozent gestiegen.
Damit können bei jedem Rürup-Sparer maximal 13.600 Euro Beitragszahlung als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend gemacht werden (bei Verheirateten das Doppelte).
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de