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Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen



Kosten eines Unfalls der auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg stattgefunden hat, können wieder als Werbungskosten abgesetzt werden.


Durch die erfolgte Rückkehr zu der alten Pendlerpauschale können diese kosten rückwirkend ab dem 31.12.2007 wieder geltend gemacht werden.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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