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Haushaltshilfe in der Steuerklärung 2009



Eine Haushaltshilfe kann steuerlich angesetzt werden wenn z. B. die Mutter im Haushalt ausfällt oder ein Familienmitglied behindert oder lange krank ist und daher zusätzliche Hilfe im Haushalt nötig und erforderlich ist.


Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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