Umzug aus privaten Gründen von der Steuer absetzbar
Bei einem Umzug aus privaten Gründen sind die Umzugskosten nicht absetzbar, da sie dann als Kosten der Lebensführung gelten. Allerdings gibt es auch hier die Möglichkeit den Staat an den Kosten zu beteiligen.
Kosten der Spedition können bis zu 20 % der Umzugskosten ( nur Arbeitszeit), max. 600,00 Euro pro Jahr als haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung ist das dem Finanzamt eine ordentliche Rechnung vorgelegt werden kann und die Zahlung dieser Rechnung mittels Bankauszug nachgewiesen werden kann.
Ein Sonderfall tritt bei Umzügen aus privaten Gründen dann ein, wenn der Umzug wegen Krankheit oder Behinderung zwingend erforderlich ist; In diesen Fällen können die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de