Dokumentationspflichten bei hohen Überschusseinkünften
Ab dem Jahr 2010 müssen Steuerpflichtige, die mehr als 500.000 Euro an positiven Ãœberschusseinkünften pro Jahr aufweisen, zusätzliche Dokumentationspflichten erfüllen und sie müssen auch eher mit einer Außenprüfung rechnen.
Zu den Ãœberschusseinkünften gehören alle Einkunftsarten, die nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft führen. Zu den Ãœberschusseinkunftsarten gehören nach Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG. Da nur die positiven Einkünfte berücksichtigt werden, kommt es nicht zur Saldierung mit negativen Einkünften. Bei einer Zusammenveranlagung wird die Summe von 500.000 Euro nicht verdoppelt, sondern dieser Betrag ist für jeden Ehegatten allein maßgebend.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de