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Ankauf von Steuerdaten bleibt ohne Gegenmaßnahmen der Schweiz



(openPR) Die Affäre um die Steuerdaten und den nun vom deutschen Finanzminister freigegebenen Ankauf führt nicht zu einem Abbruch der laufenden Verhandlungen mit der Schweiz über eine Erleichterung der Amtshilfe.


1. Stellungnahme der Schweizer Regierung: keine Eskalation
Der Schweizerische Bundesrat befasste sich am gestrigen Mittwoch mit der Frage, wie er auf den geplanten Kauf gestohlener Bankdaten durch Deutschland reagieren soll. Ãœber die Entscheide des Bundesrats informiert Finanzminister Hans-Rudolf Merz: Es werden keine Gegenmaßnahmen ergriffen. Die Schweizer Regierung habe kein Intersse an einer Eskalation. Stattdessen wolle man die Verhandlungen über die Revision der Doppelbesteuerungsabkommen fortsetzen. Er verweist darauf, dass ein revisioniertes DBA, dass den erleichterten Informationsaustausch ermögliche, dadurch die Notwendigkeit nehme, sich illegale Daten zu verschaffen. Dies liege auch auf der Linie der im September 2009 verabschiedeten Finanzplatzstrategie, in der der Bundesrat deutlich gemacht habe, das man nicht davon leben wolle, vor der Steuer hinterzogene Gelder zu verwahren.

2. Der Finanzplatz Schweiz verändert sich
Die Schweiz trifft also keine Gegenmaßnahmen wegen des Ankaufs der illegalen Steuerdaten. Dies stützt die jüngst wieder lauter gewordenen Stimmen, die bereits im März 2009, als die Diskussion um die „schwarze Liste“ der OECD geführt wurde, einen Wandel am Finanzplatz Schweiz gefordert haben. Für die Sozialdemokraten zeigt die Kontroverse immerhin, in welch „unmöglicher Situation sich die Schweiz mit ihrer Differenzierung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug heute befindet“. Aber auch bei den Mitte-Parteien sind jetzt auch kritischere Töne zu hören: Das Schweizer Bankkundengeheimnis solle nicht länger grosse Steuerhinterzieher schützen können. Einige plädieren sogar dafür, das Bankkundengeheimnis für Ausländer schlicht aufzuheben. Schließlich wird nicht mehr ausgeschlossen, die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung auch im Innerschweizer Recht zu überdenken.

3. Betroffene Anleger sollten „aufräumen“
Angesichts des dauerhaften Wandels des Finanzplatzes Schweiz sollten Anleger, die Ermittlungen des deutschen Fiskus zu fürchten haben, nun ihre Gledanlage landfristig überdenken, auch wenn sie von der aktuellen Affäre nicht betroffen sein sollten. Es ist an der Zeit, das in der Schweiz geführte Guthaben zu legalisieren, um frei von Entdeckungsrisiken die Geldanlage zu planen. Die betroffenen Anleger sollten die Legalisierung mit Steuerberatern und Steueranwälten gemeinsam erörtern und vorbereiten. Die aktuelle Affäre zeigt, dass dies nicht auf die lange Bank geschoben werden sollte.

Wenn und soweit die Tat noch nicht entdeckt ist und die Finanzbehörde noch keine konkreten Ermittlungen eingeleitet hat, kann der Steuersünder durch eine sog. Selbstanzeige Straffreiheit erlangen. Die betroffenen Anleger sollten also schnell, aber nicht vorschnell die Sache angehen. Dabei ist es ratsam, sich von Anfang von einem Steuerberater oder einem im Steuerrecht kundigen Anwalt beraten zu lassen, um etwaigen Fallstricken zu entgehen.

Obenhaus Rechtsanwalt Steuerberater
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