Die Daten-CD-Affäre kann man als ein großmaßstäbliches Experiment zum Austesten dieser Gefahr in der Demokratie ansehen
Informationsbeschaffung – Ja! Geld für Diebe – Nein!
München (ots) – Die Abwägung zwischen der Bekämpfung von Steuerhinterziehung einerseits und unserer Rechtsstaatlichkeit andererseits erhitzt die Gemüter und lehrt uns, wie leicht mit Emotionalität und Empörung höchste Errungenschaften der Integrität und Zuverlässigkeit des Staates ins Wanken kommen können und wie schnell eine Bevölkerung bereit ist, Rechtsstaatlichkeit zu opfern, wenn ihr ein Feindbild zum Fraß vorgeworfen wird. So unakzeptabel Steuerhinterziehung ist – die gleiche Wut sollte übrigens auch gegen die Verschwendung von Steuergeldern entwickelt werden, hier geht es vermutlich um zig Milliarden – so beängstigend ist es, zu erleben, dass sich Mehrheiten finden, die es richtig finden, wenn der Staat zum Komplizen von Kriminellen wird, weil er geschickt eine Gruppe beneideter Menschen zum Feindbild deklariert hat.
Stellen Sie sich vor, die Deutschen wären wieder einmal bereit, beliebig auf Rechtstaatlichkeit zu verzichten, wenn davon nur eine zum Feindbild erklärte Gruppe betroffen ist, z.B. die Reichen, die Asylanten oder die Ausländer oder andere Verdächtige. Die Regierung geht einen gefährlichen Schritt in diese Richtung.
Die Daten-CD-Affäre kann man als ein großmaßstäbliches Experiment zum Austesten dieser Gefahr in der Demokratie ansehen. Die Gefahren sind dort am stärksten ausgeprägt, wo man mit Empörung die Mengen aufhetzen kann, und andererseits die Abwägung eines Zielkonflikts intellektuell für die meisten zu anstrengend ist.
Die ausreichend gebildeten Verantwortungsträger unserer Gesellschaft, und dazu gehören auch die Politiker, sollten dringendst der Versuchung populistischer Effekthascherei widerstehen, ihr Geschichtswissen aktiv verwerten, um ausgewogen verantwortlich zu handeln und Folgendes im Einzelnen beachten:
1. Die Kronzeugen-Regelung
Selbstverständlich braucht der Staat das Instrument der Strafbefreiung von Kronzeugen. Das ist aber hiermit nicht vergleichbar, denn wir haben hier keinen Kronzeugen, der andere Mittäter verrät. Es handelt sich hier um einen kriminellen Geschäftsmann, der mit dem Staat einen kriminellen und sehr lukrativen Geschäftszweig etablieren möchte. Geschäftszweig deshalb, weil hier durch die Wiederholbarkeit ein Geschäftsprinzip entstehen könnte.
2. Anstiftung zum Spitzel-Staat, was es in Deutschland teilweise noch bis 1989 gegeben hat, darf auf keinen Fall wieder eingeführt werden. Es sollte insbesondere der Kanzlerin ein Anliegen sein, dass Zustände wie in der ehemaligen DDR in Deutschland nicht wieder eingeführt werden.
3. Legale Zulässigkeit des Kaufs gestohlener Daten
Es ist peinlich, zu erfahren, dass Regierungs-Rechtsabteilungen eine Gesetzeslücke in Deutschland gesucht und gefunden haben, gemäß der die Hehlerei von immateriellen Gütern straffrei ist, da angeblich nur die Hehlerei von dinglichen Gütern unter Strafe steht. Wir leben in einer Zeit (der Know-How-Gesellschaft), wo immaterielle Güter für unsere Gemeinschaft bereits den höheren Wert darstellen (Rechte, Technologien, Know-How etc.) und unser Gesetz offensichtlich veraltet ist, wenn die z.B. die Hehlerei von Geschäftsgeheimnissen nicht unter Strafe steht. Theoretisch könnte man nach dieser Logik den Ankauf von gestohlenen Geschäftsgeheimnissen für legal erklären. Spätestens hier merkt jeder, wie absurd und unanständig diese rechtliche Haarspalterei ist.
4. Sittenwidrigkeit
Absolut unzweifelhaft ist es sittenwidrig, einem Dieb Geld für sein Diebesgut anzubieten. Es stellt sich damit die Frage, ob die Regierungs-Beratungsstäbe das Thema der Sittenwidrigkeit überhaupt überprüft haben, oder umgekehrt, wie es in Diktaturen üblich ist, nur versucht haben, ihrem Chef zuliebe einen möglichen Rechtsweg zu konstruieren.
5. Das Bankgeheimnis hat viele andere berechtigte Schutzfunktionen für den Bürger, so dass die Nebenwirkung, dass damit auch Schwarzgeld versteckt werden kann, in Kauf genommen werden muss. Zum wiederholten Male Geld in Millionenhöhe anzubieten für den Bruch dieses Bankgeheimnisses, würde dazu führen, einen neuen Geschäftszweig, staatlich sanktionierten und großzügig belohnten Gesetzesbruch zu etablieren. Diesen Nachteil in Kauf zu nehmen für einen populistischen Vorteil, kann nicht mehr als ausgewogenes und verantwortungsvolles Handeln angesehen werden.
Fazit:
Wenn die Glaubwürdigkeit und Integrität des Staates im Land sowie auch in seiner Außenwirkung nicht schweren Schaden nehmen soll, dann darf auf gar keinen Fall für Diebesgut Geld bezahlt werden. Ein Gesetz, das Datendiebe zwingt, ihr Diebesgut herzugeben, würde das Interesse des Staates an verschärfter Kontrolle befriedigen, ohne ihn zum Komplizen von Verbrechern zu machen. Sollte die Schweiz wirklich aktiv Werbung gemacht haben zur Anwerbung von Schwarzgeldern, dann ist dies eine berechtigte bilaterale Auseinandersetzung wert, aber nicht ein Herabsteigen des Staates auf das Niveau von Kriminellen.
Martin Schoeller
Präsident Europe’s 500 –
Die europäischen Wachstumsunternehmer
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