Straffreiheit bei Selbstanzeigen
„Panorama“: „Krasse Gerechtigkeitslücke“ – CDU- und FDP-Finanzpolitiker kritisieren Straffreiheit bei Selbstanzeigen. Hamburg (ots) – Vertreter von CDU und FDP im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages kritisieren im ARD-Magazin „Panorama“ die geltende Ausnahmeregelung für „Steuerhinterzieher“ (§ 371 Abgabenordnung), wonach diese sich durch Selbstanzeige vor Strafe retten können und lediglich Steuern und Zinsen nachzahlen müssen. Eine vergleichbare Regelung gibt es bei anderen Straftaten nicht.
.
Der CSU-Abgeordnete Hans Michelbach fordert in „Panorama“ (Sendung: Donnerstag, 18. Februar, 21.45 Uhr, Das Erste) sogar die komplette Abschaffung dieser Regelung, es sei denn, die Schweiz hebe ihr Bankgeheimnis im Zuge eines Abkommens zur Doppelbesteuerung auf. Die momentane Entwicklung der Selbstanzeigen „pervertiere den Sinn des Gesetzes“, so Michelbach. Sie zeige, dass Selbstanzeigen nicht aus Reue, sondern aus Angst vor Entdeckung motiviert seien.
Auch der FDP-Abgeordnete und Vorsitzende des Finanzausschusses Volker Wissing (FDP) stellt in „Panorama“ das Instrument der Selbstanzeige in Frage. Wissing beklagt, das Gesetz werde „oft missbraucht“, es bestehe eine „krasse Gerechtigkeitslücke.“ Eine Diskussion über den Sinn des Gesetzes sei überfällig.
Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft Dieter Ondracek schätzt in „Panorama“, dass nur ein Prozent der Steuersünder aus Reue in die Steuerehrlichkeit zurückkehrten, der Rest seien, so Ondracek, „in aller Regel ganz ausgebuffte Täter, die mit der Selbstanzeige spielen“.
.
Die Selbstanzeigemöglichkeit senkt nach Recherchen von „Panorama“ die abschreckende Wirkung einer Strafe und steigert so die Bereitschaft, Steuern zu hinterziehen. Das Bestrafungsrisiko ist gering, weil Banken und manchmal sogar Finanzämter Steuersünder meist rechtzeitig vor einer drohenden Enttarnung warnen, so dass sie noch fristgerecht eine Selbstanzeige erstatten können.
So informieren ausländische Banken ihre deutschen Kunden systematisch, sobald die Gefahr besteht, dass die Kunden ins Visier von Steuerfahndern geraten. „Panorama“ liegen vertrauliche Briefe von Banken vor, die ihre Kunden darin konkret vor der Steuerfahndung warnen. „Wir bitten Sie ebenso dringend wie herzlich zur Kenntnis zu nehmen, dass die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung zu Ihrer Ermittlung führen werden“, heißt es in einem Brief. Die Bank nennt ihren Kunden ein konkretes Datum, bis zu dem eine Selbstanzeige und somit die Straffreiheit noch möglich sei.
Auf Anfrage von „Panorama“ bestätigt die Schweizer Bankiersvereinigung, dass Kunden von Schweizer Banken über Datenlecks informiert werden sollen, sobald eine konkrete Erkenntnis über die „Qualität der Daten“ vorliege. Der Sprecher des Schweizerischen Bankiersvereinigung Thomas Sutter: „Wenn eine Bank konkret Kenntnis von einem Datenleck hat, dann wird sie aufgrund ihrer Treue- und Sorgfaltspflichten diejenigen Kunden informieren, denen aus dem Datenleck ein Nachteil entstehen kann.“ Ein Nachteil könne eintreten, „wenn ein deutscher Kunde durch ein Datenleck die Möglichkeit zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung verliert“. Ein ähnliches Vorgehen bestätigten auch diverse Schweizer Banken, etwa ein Sprecher der UBS. Der Bank lägen zwar aktuell keinerlei Kenntnisse über ein Datenleck vor, generell informiere die UBS jedoch „ihre Kunden über Steuerinitiativen in ihren Domizilländern“.
.
Steuersünder können auch auf Warnungen vom Finanzamt hoffen. So liegt „Panorama“ ein Schreiben eines Finanzamtes vor, das einen Kunden auf seine Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Banken hinweist und eine Selbstanzeige empfiehlt. In dem Brief heißt es: „Haben Sie Ihr Vermögen und ihre Einnahmen aus Kapitalvermögen bisher nur unvollständig erklärt, können Ihre oben angeforderten Auskünfte (…) als Strafanzeige gewertet werden.“ In Anwaltskreisen werden solche Briefe „Einladung zur Selbstanzeige“ genannt.