Hausarztverträge in Baden-Württemberg
Hausarztverträge sind freiwillige Zusatzoption zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen/BVKJ instrumentalisiert Eltern für Funktionärsstreit
Berlin/Stuttgart (ots) – Die Hausarztverträge in Baden-Württemberg setzen auf die bewährte Kooperation zwischen Hausärzten und Pädiatern zum Wohle der jungen Patienten.
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Der seit Mai 2008 laufende erste hausärztliche Vollversorgungsvertrag mit der AOK Baden-Württemberg ist eine sinnvolle und freiwillige Zusatzoption der pädiatrischen Versorgung. Die Vertragspartner haben diesen Vertrag nicht gestaltet, um Pädiater durch Hausärzte zu ersetzen. Eine öffentliche Instrumentalisierung von Eltern durch die Funktionäre des BVKJ hat keinerlei sachliche Grundlage, verunsichert Patienten und Angehörige und schadet der guten Zusammenarbeit von Hausärzten und Kinderärzten vor Ort.
„Der BVKJ versucht jetzt auf der Funktionärsebene Eltern und ihre Kinder vor den Karren einer Kampagne zu spannen“, erklärte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, in Berlin. „Hausärzte und Kinderärzte arbeiten in der täglichen Praxis kollegial sehr gut zusammen. Wir wollen Kinder und Jugendliche optimal versorgen. Es sind die Funktionäre des BVKJ, die Eltern und ihre Kinder verunsichern und den vertrauten Hausarzt ausbooten wollen.“
Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI, ergänzt: „Die fachübergreifende Zusammenarbeit der niedergelassenen Ärzte funktioniert in der Praxis problemlos. Der AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg ist so angelegt, dass Eltern und/oder Kinder entscheiden können, bei wem sie sich einschreiben. Diese Wahlmöglichkeit halten wir gerade für Heranwachsende für wichtig, die ab einem bestimmten Alter lieber in die Praxis eines Allgemeinarztes gehen. Die Vergütung der am Vertrag teilnehmenden Pädiater liegt weit über der des Kollektivvertrags. Insofern geht es dem BVKJ nicht um die Versorgungsqualität, sondern um Verbandsinteressen mit den Ziel, die Allgemeinärzte aus dem Vertrag herauszudrängen.“
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Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, dazu: „Die Teilnahme für Ärzte wie Versicherte ist absolut freiwillig und bietet unseren Versicherten viele Vorteile wie schnellere Terminvergaben bei Fachärzten. Wenn sich Eltern für einen Hausarzt entscheiden, für ihre Kinder jedoch einen Kinderarzt wählen, der nicht am Hausarztvertrag teilnimmt, so ist das völlig in Ordnung. Die Kinder werden auch in der Regelversorgung weiterhin gut versorgt.“
„Der Hausarzt ist seit jeher die erste Anlaufstelle für die Familie – gerade in strukturschwachen Gebieten ohne umfassende fachärztliche Abdeckung. Zudem werden über 80 % der pädiatrischen Notfälle, der überwiegende Teil der Hausbesuche und etwa die Hälfte der Gesamtkontakte ab dem Grundschulalter von Hausärzten geleistet“, erklärt Dr. Berthold Dietsche, Vorstandsvorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg. „Wer die Versorgung von Kindern und Jugendlichen nicht gefährden will, darf Hausärzte nicht ausschließen.“ Der Deutsche Hausärzteverband verweist in diesem Zusammenhang auf die ausführliche Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) zur Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen, die für Deutschland ein gemischtes System der gemeinsamen ambulanten Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen durch Hausärzte und Kinderärzte vorsieht (siehe Anlage).
Dr. Thomas Fröhlich, Kinderarzt aus Bammental und Teilnehmer am HZV-Vertrag in Baden-Württemberg: „Kinder- und Jugendärzte, die ihren AOK-versicherten Kindern und Jugendlichen die hinlänglich bekannten Vorzüge bezüglich Leistungsangebot und ungedeckelten Ressourcen gerade auch für die optimale Versorgung chronisch kranker Kinder und Jugendlicher verwehren, nur weil auch Allgemeinärzte dieses Angebot machen können, argumentieren am Versicherten vorbei: Für berufsständische Querelen haben diese kein Interesse und sie würden gerne der Praxis ihrer Wahl ihr Vertrauen und ihre Verbundenheit erweisen. Das muss man nur zulassen.“
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