Durchsuchungen der Steuerfahndung aufgrund der Steuer Daten CD
Nach den bekannt gewordenen Informationen hat zwischenzeitlich das Land Nord-rhein Westfalen die CD mit Daten deutscher Steuerhinterzieher erworben. Weitere Daten werden nunmehr offenbar konstant angeboten.
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Berlin (pressrelations) – In der Rechtsprechung ist derzeit ungeklärt, ob und in wieweit ein Verwertungsverbot für solche Daten besteht. In den Fällen, in denen daher keine anderen Beweise als die CD Daten vorliegen, muss davon ausgegangen werden, dass ggf. mangels Beweisen eine Sanktionierung nicht erfolgen kann. Dies gilt aber nur dann, wenn tatsächlich keine anderen Beweismittel vorliegen, also bei einer möglichen Durchsuchung keine Unterlagen gefunden werden und keine Geständnisse erfolgen.
Es ist jetzt kurzfristig mit entsprechenden Steuerfahndungsmaßnahmen zu rechnen, so dass nach Empfehlung des Bundesverbandes der Steuerberater nach Möglichkeit sehr schnell Selbstanzeigen noch eingereicht werden müssen. Eine Sperrwirkung allgemeiner Art scheint derzeit noch nicht zu bestehen, so dass Straffreiheit noch erlangt werden kann . Es wird dringend angeraten, entsprechend qualifizierte steuerliche Berater aufzusuchen.
Dr. Wolfgang Bornheim, Präsident des Bundesverbandes der Steuerberater, rät in den Fällen, in denen Steuerstrafverfahren durchgeführt werden, weil keine Selbstanzeige gemacht wurde, zunächst zu unbedingtem Schweigen. Es darf in keinem Fall ohne einen Verteidiger eine Aussage zur Sache gemacht werden. Dem Steuerfahnder gegenüber muss solange geschwiegen werden, bis entsprechender Rechtsbeistand vor Ort ist. Dieses verfassungsrechtlich garantierte Schweigerecht ist in dieser Konstellation das effektivste Mittel der Verteidigung. Danach wird man gemeinsam mit dem Verteidiger abzustimmen haben, ob Schweigen oder Geständnis richtig sind.
Nur zu oft sind ansonsten solche Geständnisse – die in der Hektik und unter dem Druck eines Steuerfahndungsverfahrens oft auch falsch sind – die Basis weiterer Ermittlungen und vor allem auch einer Bestrafung. Dies gilt es zu vermeiden.
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