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Geplante Reform der Dienstwagenbesteuerung – Klimaschutz wird dabei vergessen



Berlin (ots) – Geplante Reform der Dienstwagenbesteuerung würde vor allem Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen begünstigen – Automobilbranche rechnet mit „signifikanter Absatzsteigerung“ von bis zu 15 Prozent gerade bei großen Dienstwagen – Jährliche Steuerersparnisse von über 4.000 Euro für Protzkarossen – DUH fordert Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Dienstwagen auf klimaverträgliche Motorisierungen und stellt Eckpunkte einer ökologischen Reform der Dienstwagenbesteuerung vor


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Die Bundesregierung bereitet nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) ein neues milliardenschweres Förderprogramm zur Ankurbelung des Verkaufs von Dienst- und Firmenwagen vor. Sie will damit ein im schwarz-gelben Koalitionsvertrag angekündigtes Steuergeschenk für Dienstwagen¬nutzer umsetzen. Wie schon bei der Abwrackprämie ist keine Lenkung in Richtung Klimaschutz und Luftreinhaltung vorgesehen. Der Steuervorteil soll sich im Gegenteil bei kostengünstigen und in aller Regel klimaschonenden Pkw pro Jahr auf einige hundert Euro belaufen, aber bei übermotorisierten Klimakiller-Pkw auf bis über 4.000 Euro pro Jahr steigen. Die Automobilbranche freut sich bereits auf „signifikante Absatzsteigerungen“ bei großen Dienstwagen von bis zu 15 Prozent.

„Diese Bundesregierung redet sonntags über Klimaschutz und bereitet montags das bisher umfangreichste Förderprogramm vor allem für die Ladenhüter der bundesdeutschen Automobilindustrie vor – für übermotorisierte Luxuslimousinen und Geländewagen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Nach Mövenpick & Co. wollen sich die Koalitionsparteien nun offenbar bei den Autoherstellern für den warmen Spendenregen zur Bundestagswahl mit Steuergeschenken zu Lasten des Klimaschutzes und der Steuerzahler erkenntlich zeigen.“

Der Vorwurf einer Umverteilung von unten nach oben sei selten begründeter gewesen als bei Umsetzung der auf den ersten Blick so harmlosen Änderung der Bemessungsgrundlage der Dienstwagenbesteuerung vom Bruttolistenpreis auf den Kaufpreis. Und selten sei der Ideengeber so eindeutig zu lokalisieren gewesen, erklärte Resch mit Blick auf einen Vorschlag des Präsidenten des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Matthias Wissmann, der exakt dies vor wenigen Wochen öffentlich gefordert hatte. CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Fuchs und die FDP-Haushaltsex¬pertin Claudia Winterstein setzen sich in ihren Fraktionen fast wortgleich für die VDA-Reform ein. Das Finanzministerium arbeitet unter Hochdruck an einer Regelung, die nach Informationen der DUH bereits dieses Frühjahr in den Bundestag eingebracht werden soll.


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Nach der offiziellen Statistik des Kraftfahrtbundesamtes werden jährlich etwa eine Million Firmenwagen (2008) neu zugelassen. Laut einer in der Wirtschaftswoche zitierten internen Berechnung des Bundesfinanzministeriums würde dem Staat jährlich eine volle Milliarde Euro an Steuereinnahmen entgehen – etwa ein Fünftel des derzeitigen Aufkommens aus der Dienstwagenbesteuerung. Die DUH fürchtet, dass der tatsächliche Ausfall an Steuereinnahmen sogar noch deutlich höher liegen könnte, da eine Umstellung der Besteuerungsgrundlage auf den Listenpreis zu einer zusätzlichen Absenkung der Kaufpreise und Verlagerung von Kosten z. B. auf nachträgliche Serviceleistungen führen würde.

Resch warnte die Bundesregierung eindringlich davor, erneut den Forderungen der Autolobby nachzugeben und damit „ihr Image als Regierung der Lobbyisten zu bestätigen“. Dies würde nicht nur zusätzliche Milliardenlöcher in die öffentlichen Haushalte reißen, sondern auch dem Klima schaden: Einerseits würde die bestehende, international beispiellose Privilegierung von Spritschlucker-Dienstwagen noch weiter ausgebaut, andererseits der ohnehin enge Spielraum der Etats für ökologisch und sozial gerechtere Investitionen in ein flächendeckendes, attraktives öffentliches Verkehrsangebot zusätzlich reduziert. Schließlich würden die deutschen Hersteller erneut ermuntert, an ihrer rückwärts gewandten Modellpolitik festzuhalten.

Die DUH hat beispielhaft errechnet, wie hoch die zusätzliche Jahressubvention von Dienstwagen ausfallen würde, sollten sich die deutschen Autobauer mit ihren Vorstellungen durchsetzen. Bei nachfolgender Modellberechnung wurde konservativ ein um 20 Prozent niedrigerer Kaufpreis gegenüber dem Bruttolistenpreis für einen Arbeitnehmer mit einem Steuersatz von 40 Prozent + Entfernung von Wohnort zum Arbeitsplatz von 30 Kilometer zugrunde gelegt.

Dienstwagen/Modell Preis PS g CO2/km Subvention/Jahr
VW Golf TDI Blue Motion 21.025 EUR 105 99 384 EUR
BMW 520d 39.950 EUR 194 132 730 EUR
Mercedes S 350 CDI 73.720 EUR 235 199 1.348 EUR
BMW M5 94.700 EUR 507 357 1.733 EUR
Mercedes S 65 AMG 222.768 EUR 612 346 4.056 EUR

Seit Jahren fordern dagegen die Deutsche Umwelthilfe und andere Umweltorganisationen, das deutsche „Dienstwagenprivileg“, also die beispiellose Subvention der Anschaffung von Dienstwagen, auf klimaverträgliche Fahrzeuge zu beschränken beziehungsweise wie in Großbritannien, Frankreich und anderen EU-Mitgliedsstaaten, hohe Strafsteuern für Klimakiller zu verlangen. Die von VDA-Präsident Wissmann geforderte Regelung führt zum glatten Gegenteil, nämlich zu einem zusätzlichen Steuergeschenk an Dienstwagennutzer, die sich für besonders klimaschädliche Fahrzeuge entscheiden.


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Der DUH-Bundesgeschäftsführer schlug vor, die Dienstwagenbesteuerung insgesamt nach ökologischen Gesichtspunkten zu reformieren. Dazu müsse ein an Schadstoffklassen, Spritverbrauch und Klimagasemissionen orientiertes Steuersystem eingeführt werden. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Dienstwagen für Unternehmen könne es in Zeiten des Klimawandels nur für Fahrzeuge geben, die den CO2-Zielwert der EU für 2008 in Höhe von 140 Gramm CO2 pro Kilometer (g CO2/km) einhalten. Alle neu angeschafften, dienstlich genutzten Spritschlucker, die darüber liegen, dürften vom Staat nicht mehr über die Absetzbarkeit als Betriebsausgaben subventioniert werden. Dies sollte sowohl für die Anschaffung wie auch für die laufenden Unterhaltskosten gelten. Darüber hinaus fordert die DUH die Beibehaltung des Bruttolistenpreises als Berechnungsgrundlage für die Besteuerung.

„Nachdem einige Landesumweltminister bereits seit Jahren und ab diesem Sommer auch Bundeswirtschaftsminister Brüderle mit dem 140 Gramm-Zielwert der EU klar kommen, ist dies auch dem gemeinen Dienstwagennutzer in Deutschland zuzumuten. Wer sich zukünftig gegen den Klimaschutz und für übermotorisierte Fahrzeuge entscheidet, darf nicht erwarten, dass er hierfür auch noch mit Steuermitteln gefördert wird“, sagte Resch (s. DUH-PM vom 25.2.2010 unter www.duh.de).

Andere europäische Länder sind bereits mit gutem Beispiel vorangegangen: Die Niederlande belohnen Arbeitnehmer, die spritsparende Dienstwagen unter 110 g CO2/km (Benziner) bzw. 95 g CO2/km (Diesel) anschaffen, mit erheblichen Steuergeschenken und verlangen im Gegenzug hohe Strafsteuern für Spritschlucker. In Großbritannien wird die Dienstwagensteuer anhand des Fahrzeug-Listenpreises und auf Basis der CO2-Emissionswerte ermittelt. Für Fahrzeuge mit einem Ausstoß von bis zu 135 g CO2/km müssen 10 Prozent des Listenpreises als Zulassungssteuer bezahlt werden; emittiert das Fahrzeug mehr als 235 g CO2/km, sind es sogar 35 Prozent. In Frankreich werden für Klimakiller bei der Zulassung Strafsteuern von bis zu 7.000 EUR fällig. Auch viele andere EU-Länder haben CO2-Komponenten in die Pkw- und Dienstwagenbesteuerung eingeführt.

Resch forderte Bundesregierung und Bundestag auf, nicht erneut dem Druck der Autoindustrie nachzugeben. „Eine Dienstwagen-Besteuerung, die in Zeiten des sich verstärkenden Klimawandels und der Rekordverschuldung der öffentlichen Etats die skandalöse Privilegierung schwerer Dienstlimousinen auf die Spitze treibt, ist der Bevölkerung nicht vermittelbar. Sie ist einfach nicht zeitgemäß.“



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